Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dauer des Bezugszeitraums für Elterngeld bei Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dauer des Bezugszeitraums für Elterngeld bei Teilzeit

Mc Three

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Sehr geehrte Frau Bader, unser 3. Kind ist Mitte Dezember 2012 geboren. Meine Frau hat bis Sommer 2012 als Erzieherin gearbeitert, ihr Zeitvertrag ist dann ausgelaufen. Sie war für einige Wochen Arbeitslos und seitdem im Mutterschutz. Sie wird sich vorrangig um die Versorgung unseres kleinen Sohnes und die beiden Großen kümmern und wird vorerst nicht mehr arbeiten. Ich für meinen Teil möchte gerne die Elternzeit nutzen. So habe ich mir "schlauerweise" ausgerechnet, das ich von den mir zustehenden 8 Wochen die daraus resultierenden Stunden auf mehrere Monate Elternzeit verteile. Im Klartext: 8 Wochen entsprechen bei 40h Woche 320h. Wenn ich nun jede Woche 2 Tage zu Hause bleibe und somit 16 Stunden Elternzeit in Anspruch nehme, hätte ich ja ca. eine Gesamtlaufzeit von 20 Wochen. Diese Arbeitszeit ist von meinem Arbeitgeber auch so genehmigt. Leider sagt nun die zuständige Behörde ( Kreis ) das ich nur Anspruch IN 2 Monaten auf Elterngeld habe ( und meine Frau dann 12 Monate ). Das ist mir eigentlich klar, aber ich nehme ja nicht die vollen 2 Monate auf einmal in Anspruch, sondern teile mir die vollen 2 Monate auf 20 Wochen auf. Nach der Auskunft vom zuständigern Kreis bekomme ich nun nur 8 Wochen Elterngeld und würde dann die restlichen Wochen nur meinen Lohn für die Teilzeitarbeit bekommen. Ist das so richtig? Sorry für die umständliche Beschreibung...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe gar nicht, was Sie meinen. Sie wollen die Zeit reduzieren - wenn es weniger als 30 Std/ Wo. sind, sind Sie in EZ, sonst nicht Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Ja, das ist so richtig. Komme bei Deinen Gedanken ehrlich gesagt absolut nicht mit , aber Elterngeld gibt es für volle Lebensmonate und kann nicht in Arbeitsstunden aufgedröselt werden. Dir steht es frei in diesen 2 Monaten zu arbeiten, der Verdienst wird aber aufs Elterngeld angerechnet.


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