Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Teilzeit in Elternzeit

Frage: Elterngeld und Teilzeit in Elternzeit

Maja30

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Hallo, mal wieder Elterngeld- und Elternzeitfragen: 1. Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, da ich nicht weiss, ob ich rechtzeitig ein Kitaplatz bekomme oder falls doch noch irgendwas dazwischenkommen sollte. Mein Elterngeld möchte ich jedoch komplett im ersten Lebensjahr des Kindes ausgezahlt bekommen, also KEIN ElterngeldPlus. Im zweiten Lebensjahr möchte ich dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten bis zu 32 Wochenstunden. Wie sieht es dann mit dem Gehalt aus, welches ich während Teilzeit in Elternzeit bekomme? Wird es irgendwie angerechnet oder so? Ich lese überall, dass Gehalt angerechnet wird, aber ich erhalte ja kein Elterngeldbezug mehr, wenn ich wieder arbeiten möchte. 2. Kann man auch frühzeitig im zweiten Lebensjahr die Elternzeit beenden (wenn der Arbeitgeber natürlich zustimmt)? Also nur zur Info: ich arbeite in der Pflege in einem grossen KH und Personalmangel herrscht da überall. 3. Während ich Teilzeit in Elternzeit arbeite, muss ich denn jeden Monat auf die gleichen Wochenstunden kommen oder kann ich auch ein Monat 30 Stunden arbeiten und den anderen Monat 15 Stunden. (Solange es bis zu 32 Stunden sind). Also kann ich da flexibel bleiben? Danke für die Antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Da wird dann nichts angerechnet. Ist ja nichts zum Anrechnen da. 2. Wenn der AG zustimmt, klar. 3. Flexibel bis 32 Std Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn man kein Elterngeld mehr bekommt und arbeitet, dann wird auch nichts mehr angerechnet. Elternzeit beenden kann man mit Zustimmung des AGs.


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