caro187
Sehr geehrtes Frau RA Bader, Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen. Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro brutto). Aufgrund dessen wird er dann nur 50% arbeiten (20 Std. Pro Woche) und sein Bruttolohn mindert sich auch um 50%, dazu soll er noch Kurzarbeitergeld bekommen (laut Rechner ca. 480 Euro netto steuerfreies KUG). Fragen: 1. Was ist am sinnvollsten in unserer Situation? Teilzeit in Elternzeit (20 Std. pro Woche) bei dem Ag melden und EGplus beantragen? Aber dann fällt das KUG weg, weil Elternzeit? 2. Kurzarbeitzeit unterschreiben, halbes Gehalt und KUG bekommen und noch EGplus beantragen? 3. Ich versuche jetzt das EG plus zu berechnen und zu ermitteln, wie viel er verdienen darf - soll ich als monatliches Bruttoeinkommen 1100 Euro eintragen (also tatsächliches Bruttoeinkommen) oder auch noch Kurzarbeitergeld (das aber steuerfrei ist)? Ich bedanke mich herzlich für eure Hilfe.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Ich kann hier nicht irgendwelche Berechnungen vornehmen und individuell beraten. Liebe Grüße NB
caro187
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie mir bitte nur mitteilen, ob man trotz EGplus Bezug, auch KUG und halbes Gehalt weiterhin bekommen darf? Mein Mann wird ja in Kurzarbeit arbeiten. LG
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