Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind zieht von Mutter zu Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kind zieht von Mutter zu Vater

Cappy2408

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mein LG hat 2 Kinder (11 und 15 Jahre), die beide bei der Mutter wohnen. Zu der Kindsmutter haben wir ein wirklich ausgezeichnetes Verhältnis. Da der 11-Jährige große Verhaltensprobleme in der Schule hat und auch in einem dauerhaften Konkurrenzkampf zu seinem älteren Bruder steht haben wir gemeinsam mit der Mutter (die mittlerweile wirklich sehr verzweifelt ist und auch nicht mehr weiter weiß) und dem 11-Jährigen beschlossen, dass er zu uns zieht und nach den Sommerferien auf eine neue Schule geht, da wir ca. 50km entfernt wohnen. Nun sind wir sehr unschlüssig ob das einfach so geht. Da mein LG momentan für beide Kinder Unterhalt an die Mutter zahlt ist uns klar, das der Unterhalt für das Kind das dann bei uns wohnen würde weg fällt. Da die Mutter aber nur eine Teilzeit-Stelle hat könnte diese keinen Unterhalt, für das dann bei uns lebende Kind, leisten. Sie hatte aber den Vorschlag, das mein LG dann für den Größeren nur noch einen Teil zahlt, damit wir beide gut über die Runden kommen, da sie den Vorteil hat mietfrei bei Ihrem LG zu wohnen. Können wir das alles untereinander miteinander ausmachen oder sind wir da irgendwelchen Stellen eine Rechenschaft schuldig? Die Mutter hat übrigens auch für beide Kinder einen Unterhaltstitel vor Jahren erhalten. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich formuliert. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, schön, wenn die Eltern so miteinander kooperieren. Ja, das ist alles so machbar und auch niemandem mitgeteilt zu werden. Ein Titel spielt nur dann eine Rolle, wenn aus ihm vollstreckt wird. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Liebe Grüße NB


desireekk

Beitrag melden

Hallo, ihr könnt untereinander ausmachen was ihr wollt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das Problem ist, dass sie Titel gelten, selbst wenn sie nicht bedient werden. Solange die Mutter nicht vollstreckt ist das kein Problem, aber wehe wenn doch irgendwann... . Beste Lösung: die Eltern gehen gemeinsam zum Jugendamt und setzen dort eine Vereinbarung auf, wie sie sich das künftig vorstellen., Dort gibt es auch Urkundsbeamte, die dann mit den Eltern zusammen die Titel abändern. Damit sidn alle auf der sicheren Seite. Übrigens ist doch die Frage, warum die Mutter nur TZ arbeitet, denn eigentlich hat sich ab Umzug eine "erweiterte Erwerbsobliegenheit" dem 11-jährigen gegenüber und muss eben mehr arbeiten. Aber wie gesagt: wenn sich alle einig sind: wunderbar. Titel würde ich trotzdem ändern lassen. Gruss D


Cappy2408

Beitrag melden

Kann man den Titel nicht komplett "erledigen" quasi? Dieser wurde damals nur vom Jugendamt gefordert, da mein LG damals nicht die volle Höhe des Unterhaltes aufbringen konnte und die Mutter Vorschuss beantragt hat, da sie zum damaligen Zeitpunkt gar nicht arbeiten war. LG und vielen Dank für die schnelle Antwort.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

HAllo Frau Bader, Ich gehe von 16.02.2002 – 29.09.2002 in den Erziehungsurlaub, dass ist der letzte Abschnitt von Erz-Urlaub, bis meiner Tochter 3 Jahre wird. Nun kommt das 2. Kind und meine Frau würde ab Mitte März 2002 dann in den Mutterschutz gehen. 1. Wie sieht es mit dem Zuschuss zum Mutterschutz aus. Bekommt meine Frau den, obwohl Sie nur ...

Hallo, Meine Mutter ist mit meinem Stiefvater seit ca. 15 Jahren verheiratetund sie haben ein gemeinsames Kind (fast 15J.) und ein Haus. Mein Stiefvater hat seit 2 Jahren eine Neue Frau, bei der er wohnt. Er kommt aber täglich zu meiner Mutter ins gemeinsame Haus und ist dort zu Mittag und regelt in seinem Arbeitszimmer sie Finzen. Das Haus ist ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn (16 Monate) ist seit Anfang der Woche krank u. ich (im Erziehungsurlaub) habe nun eine angehende Lungenentzündung und müsste deshalb das Bett hüten. Leider habe ich keine Verwandschaft, die sich um meinen Sohn kümmern könnte. Stehen meinem Mann hier vom AG freie Tage zu, damit er sich um unseren Sohn kümmern kann oder m ...

Hallo!  Meine Schwester ist seit vielen Jahren mit einem Mann zusammen (nicht verheiratet), welcher immer wieder gewalttätig wird. Sie haben ein gemeinsames Kind. Obwohl er dieses Kind mag, zahlt er dafür fast kein Geld und fast die gesamte Erziehung und Kindesfürsorge muss von meiner Schwester getragen werden. Meine Schwester wurde für eine an ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin noch bis Oktober in Elternzeit. Wir haben 3 Kinder (7, 3, 1). Der Große kommt jetzt gleich in die Schule. Ich bin den ganzen Tag beschäftigt mit Hausarbeit und den Kindern. Wir wohnen in unserem eigenen Haus mit Garten und noch einen Hund. Mir wird ehrlich gesagt etwas unheimlich, wenn ich daran denke wieder arb ...

Hallo Frau Bader,  Mein Partner und ich haben uns getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (2jahre ) alt.Der Vater zahlt den mir zustehenden Unterhalt. der Vater arbeitet weiterhin vollzeit volles Gehalt, ich (vor der ss vollzeit ) jetzt nur noch Teilzeit.Steht mir als Mutter auch ein Unterhalt zu ? unser Sohn geht ab august in die Kita, ...

Sehr geehrte Frau Bader,    Ich möchte Ihnen kurz meinen Fall erläutern. Ich komme aus dem Ausland, habe in einem Altenheim gearbeitet, als Pflegehelferin und im Vorfeld Unterlagen zur Anerkennung eines Diploms als Sozialarbeiterin verschickt. Da ich schwanger bin, erhielt ich ein Arbeitsverbot und erhielt gleichzeitig die Antwort, dass ich ...

Hallo Frau Bader, ich plane gemeinsam mit meiner Partnerin und einem Bekannten eine Co-Elternschaft - meine Partnerin möchte das Kind austragen und der bekannte Samenspender die rechtliche Vaterschaft anerkennen. Ist es möglich, dass ich als Co-Mutter durch eine Sorgerechtserklärung der rechtlichen Mutter und des rechtlichen Vaters das getei ...

Sehr geehrte Frau Bader,  aufgrund einer Notfallsituation musste ich operiert werden und liege nun im Krankenhaus.  Ich habe meine 14 Monate alte Tochter zu Hause, um die sich mein Mann derzeit kümmert.  Ich komme zwar alsbald nach Hause, werde aber 2 Wochen lang meine Tochter nicht heben können und danach auch immer wieder Hilfe gebrauchen. ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...