Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Arbeitnehmerrechte bei Ausfall der Mutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Arbeitnehmerrechte bei Ausfall der Mutter

Maren_Jo

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Sehr geehrte Frau Bader,  aufgrund einer Notfallsituation musste ich operiert werden und liege nun im Krankenhaus.  Ich habe meine 14 Monate alte Tochter zu Hause, um die sich mein Mann derzeit kümmert.  Ich komme zwar alsbald nach Hause, werde aber 2 Wochen lang meine Tochter nicht heben können und danach auch immer wieder Hilfe gebrauchen. Unsere Familie steht zwar zur Stelle, dennoch muss mein Mann ja dort sein.    Welche Möglichkeiten haben wir bzw er. Kindkrank? Welche Nachweise müssen wir erbringen? Welche Hilfen stehen uns darüber hinaus ggf. zu?    Besten Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab!   Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig und kann vertraglich ausgeschlossen werden. Liebe Grüsse, NB  


mamavonbaby

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Ihr habt die Möglihkeit der Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Diese Haushaltshilfe kann auch dein Mann machen, er muss dazu Sonderurlaub zur Pflege Angehöriger nehmen und bekommt dann einen Teil des Verdienstausfalles von der Krankenkasse erstattet. Lass dir am besten gleich im KH den Antrag ausfüllen. Dein Mann kann ja online bei der Ksse schon mal den Antrag bzw ds Formular für den Arzt suchen, ausdrucken und dir  mitbringen.   Gute Besserung


Andrea6

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Kindkrank geht natürlich nicht, weil ja nicht das Kind erkrankt ist. Zusätzlich zur o.a. Möglichkeit gibt es in vielen Städten den Notmütterdienst: einfach mal dort erkundigen. Und wenn die Familie sowieso "zur Stelle" ist werdet ihr das alle zusammen sicher schaffen.


Ani123

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Wie macht ihr Mann es zur Zeit? Nimmt er Urlaub? Das muss er nicht. Da sie die Versorgung des Kindes nicht ausführen kann macht er es. Er kann schon jetzt als Haushaltshilfe von der Krankenkasse aus tätig sein, denn ein Kind ost nicht versorgt. Beim Arbeitgeber ist er in der Zeit unbezahlt freigestellt. Die Krankenkasse zahlt einen Teil seines Gehalts. Wieviel Prozent das sind kann die Krankenkasse ihm sagen. Ob das rückwirkend möglich ist wird ihm nur die Krankenkasse mitteilen können. Sie sollten die Situation dem Arzt schildern und darum bitten,dass er eine Haushaltshilfe verschreibt, damit ihr Kind versorgt ist. Wenn er fragt warum sie das erst jetzt machen können sie sagen 1) sie haben jetzt von erst von der Möglichkeit der Hilfe erfahren, 2) ihr Mann hat kein Urlaub mehr und unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit führt zur Kündigung. Dazu sollte es wegen ihren Ausfalls aus Krankheit nicht kommen.  Auf jeden Fall sollten sie die Haushaltshilfe für die Zeit nach des Krankenhauses fordern und am besten länger als zwei Wochen. Denn wer weiß,  ob sie dann wirklich wieder heben dürfen. Sie rufen bei ihrer Krankenkasse an und teilen mit, dass sie eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen haben. Vielleicht können diese eine stellen welche sie unterstützt. Dann könnte ihr Mann arbeiten, hätte keinen finanziellen Nachteil und vermutlich findet sein Arbeitgeber das auch gut. Sollte die Krankenkasse keinen haben müssen sie jemanden finden wenn die die Hilfe haben möchten. Das kann ihr Mann sein oder z. B. jemand anderes aus der Familie. Wenn diese sowieso da ist wäre das vielleichteine Option. Wenn sie das nicht möchten und auch niemanden von der Krankenkasse, dann können sie auch sofort ihren Mann angeben. 


Maren_Jo

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Vielen lieben Dank. Genau so haben wir es tatsächlich gemacht. Mein Mann hat die ersten drei Tage Urlaub genommen und ab da dann als Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Zusätzlich wechseln sich Omas, Tanten und co ab und bespaßen zwischendurch das Kind, damit auch ich verpflegt bin, er Pause hat und wir zusammen alles aufarbeiten können.  Tatsächlich ist dies notwendig, da ich gerade noch so rechtzeitig behandelt wurde. 


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