Lamato
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit in Elternzeit. Angemeldet habe ich ab Geburtstag 13 Monate OHNE zu arbeiten und im Anschluss (also 11 Monate) Teilzeit innerhalb der Elternzeit (insgesamt also 2 Jahre). Dazu muss ich jedoch sagen, dass ich schon immer bei diesem Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet habe. Den Zusatz "Teilzeit innerhalb der Elternzeit" habe ich damals nur in der Anmeldung gemacht, weil ich das Recht auf Kündigungsschutz behalten möchte. Nun zu meiner Frage: ich möchte die Elternzeit, in der ich nicht arbeite um zwei Monate-also dann insgesamt 14 Monate verlängern. Nun zu meiner Frage: kann der Arbeitgeber dies ablehnen, weil ich es nachträglich mache? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Freundliche Grüße
Hallo, Sie haben ab einer bestimmten Zeit beantragt u er hat nicht abgelehnt. Das ist also verbindlich. Ändern können Sie es einseitig nicht mehr. Reden Sie mit ihm. Liebe Grüße NB
mellomania
ja. du musst dich für zwei jahre erklären und das hast du getan. änderungen bedürfen der zustimmung des AG. ich verstehe es so, dass du einfach zwei monate später mit der arbeit beginnen möchtest? das muss er ja genehmigen...da er mit deiner arbeitszeit rechnet und ihr das vertraglich vereinbart habt.
Strudelteigteilchen
Denn die Dauer der Elternzeit wird ja nicht verändert, deswegen greift das "Man muß sich auf zwei Jahre festlegen"-Argument nicht. Sie hat sich festgelegt und bleibt dabei. Es geht nur um die Arbeitsaufnahme innerhalb der Elternzeit, die um zwei Monate verschoben wird. Das ist mMn durchaus möglich.
mellomania
das ja. aber ohne zustimmung es AG geht es nicht. wenn er mit der tätigkeitsaufnahme gerechnet hat kann er ablehnen wenn es für ihn nicht passt. das meinte ich unter andrem
Strudelteigteilchen
.... der Hinweis auf die zwei Jahre Festlegung? Diese Regelung ist bei dieser Fragestellung komplett irrelevant.
Mitglied inaktiv
Rede mit deinem chef, wegen dem Beginn der Teilzeit innerhalb Elternzeit. Grad wenn noch Zeit bis Beginn sein sollte
basis
Ist bereits festgelegt worden welche Stundenzahl "TZ in EZ" bedeutet? Gibt es schon irgendeine konkrete Vereinbarung dahingehend? Wie lange ist es noch bis zur erwarteten Arbeitsaufnahme? Als ersten Schritt würde ich mal mit dem AG reden, denn ist bisher ohnehin noch gar nichts geklärt in welcher Stundenzahl denn "TZ in EZ" gearbeitet werden soll, dann muss das ja sowieso abgesprochen werden. Und wenn die Arbeitsaufnahme nicht gerade im August wäre, dann hat der AG auch noch ausreichend Zeit das einzuplanen. Sprich vielleicht hat er damit gar kein sonderlich großes Problem dann. Ist hingegen bereits alles geplant und vereinbart und die Arbeitsaufnahme in Kürze, dann wäre ich als AG schon wenig begeistert, falls sich das meine AN jetzt spontan doch anders überlegt. Ich würde immer erst mal reden, bevor ich mir einen Kopf um "darf der das" mache.
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