Sehr geehrte Frau Bader,
von September 2022 bis Mai 2023 befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Bis zum 17.07.2023 im Mutterschutz.
nun frage ich mich , ob mir das Leistungsentgeld , was Ende diesen Monats ausbezahlt wird noch zusteht. Wenigstens anteilmäßig ? Da ich ja von Januar bis Mai im Beschäftigungsverbot war.
mit freundlichen Grüßen
von
Sonne0815
am 30.04.2024, 15:51
Antwort auf:
Leistungsentgeld tvöd
Hallo,
laut Gewerkschaft ja.
https://www.gew.de/troed2023/fragen-und-antworten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2024
Antwort auf:
Leistungsentgeld tvöd
Wonach richtet sich denn bei euch die Auszahlung des Leistungsentgelts? Vermutlich habt ihr eine Dienstvereinbarung? Dort müssten ggf. genauere Informationen zu finden sein.
von
chrissicat
am 30.04.2024, 19:39
Antwort auf:
Leistungsentgeld tvöd
Wonach richtet sich denn bei euch die Auszahlung des Leistungsentgelts? Vermutlich habt ihr eine Dienstvereinbarung? Dort müssten ggf. genauere Informationen zu finden sein.
von
chrissicat
am 30.04.2024, 19:40