Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Erzieherin und Leitung einer Einrichtung (Krippe & Kiga, insgesamt 111Plätze).
Die Vergütung erfolgt gemäß TVÖD. Im Moment bin ich in S16 eingruppiert.
Ab März 2024 gibt es für alle Beschäftigten eine Lohnerhöhung, die Verdi ausgehandelt hat.
Zum April 2024 sollen Krippe und Kindergarten getrennt werden. Aufgrund der Umstrukturierung werde ich dann nur noch Leitung für den Kiga (75 Plätze) sein. Nun wurde mir eine Vetragsänderung zum 1.4.2024 vorgelegt mit einer Eingruppierung in S15. Im vorhergehenden Vetrag ist die Arbeit als Leitung von Krippe und Kiga klar definiert.
Ich bin schwanger und habe dies schon seit längerem dem Träger mitgeteilt. Zum Mai 2024 trete ich den Mutterschutz an.
Wie ist hier die Handhabe? Kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Änderung durchsetzen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Liebe Grüße, Simone
von
Simone1705
am 29.02.2024, 08:35
Antwort auf:
Änderungsvertrag, TVÖD, SS
Hallo,
der AG würde hier eine Änderungskündigung aussprechen. Nach der Devise "Friss oder stirb". Dagegen muss man genauso gerichtlich vorgehen wie bei eine normalen Kündigung (Frist 3 Wo beachten).
Es muss einen sachlichen Grund für eine Abgruppierung geben. Sie behalten ja auch bei der Abtrennung der Nestgruppe(n) die Leitungstätigkeit bei.
Frage (die ich nicht beantworten kann) ist also, welchen sachlichen grund der Ag für die Abgruppierung nennt und ob dies im TVöD so vorgesehen ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.02.2024
Antwort auf:
Änderungsvertrag, TVÖD, SS
Vielen Dank für Ihre Antwort. Der sachliche Grund, der vorliegt ist die Umstrukturierung der Häuser.
Das ist richtig, dass ich durch die Abtrennung die Leitungstätigkeit beibehalte. Für die Krippe gibt es ab April eine neue Leitung.
Nun meine Frage ist eine Änderungskündigung während der SSW zulässig?
Besten Dank!
von
Simone1705
am 29.02.2024, 20:22