ChiaraWil
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Dezember 2023 mein erstes Kind bekommen und fange nun nächste Woche wieder an zu arbeiten. Teilzeit. Meine Elternzeit geht noch bis 31.12.2025. Es hat sich nun gezeigt, dass ich wieder schwanger bin. Also wollte ich nun, dass die Teilzeit befristet ist bis Ende meiner Elternzeit, damit ich diese frühzeitig zum Beginn des Mutterschutzes beenden kann. Nun habe ich einen befristeten Änderungsvertrag bekommen. In diesem steht, dass er gültig ist ab dem 01.05.2025 bis 31.12.2025 und wieviele Stunden ich im Monat arbeite plus das angepasste Gehalt und dass sonst alles aus dem alten Vertrag bestehen bleibt. Es steht aber nicht drin, dass dieser Vertrag auf die Elternzeit befristet ist, somit würde ich ja im Mutterschutz den Teilzeit Lohn erhalten richtig? Mein Arbeitgeber möchte dies auch nicht rein schreiben. Kann ich da irgendwas tun oder irgendwas argumentieren, dass Sie es rein schreiben? Vielen Dank schon einmal.
Hallo, Sehe ich auch als nicht unproblematisch an. Es muss ja nur dazu geschrieben werden, dass der Vertrag auf die Elternzeit befristet ist. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie können ihre EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. Mit dem Mutterschutz lebt ihr alter Vertrag wieder auf und sie erhalten Mutterschaftsgeld wie beim 1. Kind. Fraglich ist, ob der Änderungsvertrag komplett auf TZ umsteigt ohne auf die EZ befristet zu sein. In dem Fall können sie zwar ihre EZ beenden. Es hätte keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld welches es in TZ gäbe. Hinzu käme, dass sie ab dem 1.1.2026 ohne Arbeit wären. Daher ist es wichtig, dass im Vertrag drin steht, dass dieser auf TZ in EZ befristet ist. Sie sollten ihn vorher nicht unterschreiben. Mit ihrer Unterschrift stimmen sie dem Vertrag zu, so wie er aktuell ist. Sollten sie es bereits getan haben wird es schwer sein den anzurechnen, weil sie wussten, dass er befristet ist und nicht drin steht, dass es auf TZ in EZ befristet ist. Der Satz, "dass sonst alles aus dem alten Vertrag bestehen bleibt" wird öfter verwendet um nicht alles in einen neuen Vertrag schreiben zu müssen. Da es ein Änderungsvertrag ist ist das möglich. Steht das Wort "Änderungsvertrag " drin? Sie sollten ihr Arbeitgeber schriftlich mit Setzung einer Frist dazu auffordern, dass im Vertrag die Befristung auf TZ in EZ steht. Machen sue es am besten per Einschreiben Einwurf. Fügt ihr Arbeitgeber es nicht hinzu verweigern sie die Unterschrift. Das hat zur Folge, dass sie nicht ab dem 1.5. bei ihm arbeiten gehen. Ergänzt er es, was auch händisch möglich ist, können sie es unterschreiben. Wichtig ist, dass sie eine Kopie erhalten in dem der Teil mit drin steht. Sollte er es nicht machen können sie TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig werden. Dazu brauchen sie seine Zustimmung. Es kann durchaus möglich sein, dass er es dann in seinem Vertrag plötzlich doch hinzufügen kann. Zeit werden sie mit der Suche nach einem anderen Arbeitgeber auf jeden Fall verlieren, weil es schwer sein wird noch alles bis zum 30.4. geregelt zu bekommen. Ohne seine Zustimmung sollten sie nicht bei einem anderen Arbeitgeber TZ in EZ tätig werden. Er kann dann Schadensersatz an sie geltend machen. Dass er sich so weigert die Worte hinzuzufügen lässt bei mir Zweifel aufkommen. Sind sie die Erste welche TZ in EZ arbeiten möchte? Wenn ja, vielleicht weiß er es nicht besser, wobei mich wundert, dass er es dann nicht ergänzen möchte. Hat schon jemand TZ in EZ gearbeitet? Wenn ja wie lief es dort mit dem Vertrag? Vielleicht macht er es absichtlich um sie "los zu werden". Das ist schade. Es würde ihnen zeigen, dass sie sich einen "kinderfreundlichen" Arbeitgeber nach der EZ vom 2. Kind suchen sollten.
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