meto71
Hi, Nach 8 Jahren Elternzeit (3 Kinder nacheinander), nehme ich wieder meiner Arbeit in Teilzeitform auf (öffentl. Dienst) . Nun soll ich einen Änderungsvertrag unterschreiben. Ist ja auch ok, aber im Vertrag heißt es " Frau XXXXXXX wird ab dem 01.10.2012 befristet bis zum 31.12.2013 als Teilzeitbeschäftigte im Umfang von 37,18 % der Arbeitszeit einer vollzeitbeschäftigten Tarifbeschäftigten weiterbeschäftigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung diese Änderungsvertrages. " Meine Frage: Ist das so richtig? Ich lese nämlich nichts von dem Grund der befristung und was passiert nach dem Ablauf des Vertrages? Tritt der alte wieder in Kraft? Habe nämlich seit 1999 einen unbefristeten Vertrag. Danke im Voraus Gruß
Hallo, individuelle Vertragsformulierungen kann und darf ich hier nicht deuten. Dies kann ich Ihnen nur entgeltlich anbieten und E-Mail Adresse Nicola.Bader@kanzleibader.de viele Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
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