Claudia1911
Guten Tag Frau Bader, ich habe meine Elternzeit nach 14 Monaten vorzeitig beendet (beantragt waren 18 Monate). Das ist auch in Ordnung so. Künftig werde ich Teilzeit arbeiten. Das soll auch langfristig so sein. Nun habe ich von meiner Personalabteilung einen "Änderungsvertrag" bekommen. Ich möchte sichergehen, dass ich mich unwissenderweise schlechter stelle. Daher die Frage: Ist ein "Änderungsvertrag* eine Ergänzung meines alten Vertrages oder gilt das dann als neuer Vertrag? Zudem beinhaltet dieser Änderungsvertrag auf einmal eine Klausel zur Sonntagsarbeit (bei uns nicht üblich). Muss ich so etwas hinnehmen, wenn der AG das möchte (Unternehmen mit > 1500 Mitarbeitern)? Vielen Dank Claudia
Hallo, warum nehmen Sie nicht 3 Jahre EZ und arbeiten TZ in EZ? Das wäre viel besser. Aber ansonsten ist es keine Ergänzung sondern eine Änderung Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Naja, sagen wir mal so, die EZ vorzeitig zu beenden um dann in TZ weiter zu arbeiten ist gelinde gesagt absoluter Bullshit. Warum arbeitest du nicht INNERHALB der EZ in TZ? Dann ist auch nichts mit Änderungsvertrag. Dein eigentlicher VZ-Vertrag ruht weiterhin, selbst wenn du mit Zustimmung des AG eben auf die vollen 3 Jahre verlängerst und für die TZ-Vereinbarung innerhalb der EZ wird entweder ein neuer Vertrag geschlossen oder eben der bestehende entsprechend ergänzt. Wär weit aus intelligenter. Fraglich ist ob dein AG da mitspielt - muss er nämlich nicht da du erstens bereits die EZ scheinbar abgebrochen hast und zweitens weniger wie 2 Jahre gemeldet hast und damit eh keinen Anspruch auf Verlängerung hast und drittens du nur eine bestimmte Anzahl an "Änderungen" hast. Und klar, wenn du den bestehenden VZ-Vertrag auflöst weil du in Zukunft dauerhaft nur noch in EZ arbeiten willst, dann können da auch neue "Spielregeln" beschlossen werden. Anders eben wie wenn man innerhalb der EZ in TZ arbeitet.
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