Aufhebungsvertrag nach Elternzeit und Änderungsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit und Änderungsvertrag

Guten Tag Frau Bader! Ende diesen Monats würde regulär meine Elternzeit enden. Im November wurde ich von meinem Arbeitgeber zu einem neuen Vertrag gedrängt. Vereinbart wurde, dass ich vorerst meinen Resturlaub von vor der Elternzeit nehme und dann an meiner neuen Arbeitsstelle anfange. Meine neue Arbeitsstelle liegt 60km weit entfernt und ich müsste regelmäßig bis 20:30 arbeiten. Vorher 18:30. Des weiteren hat sich mein Bruttogehalt nicht unerheblich verringert. Durch familiärer Hilfe und durch die Unterstützung durch meinen Mann konnte ich bis vor kurzem auch diese neuen Arbeitsbedingungen mit Kinderbetreuung usw. umsetzen. Nun haben sich diese Bedingungen aber ohne mein Zutun geändert. Mein Mann muss nun Schichten arbeiten, und abends habe ich so keine Kinderbetreuung. Mein alter Vetrag enthielt den Paragraphen: Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Der Unterschied zum neuen Vertrag ist mir leider erst jetzt aufgefallen. Im neuen Vertrag steht Kündigungsfrist nach Paragraph 622 BGB UND : Die Kündigungsfrist erhöht sich nach dem Paragraphen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Das heißt bei meiner Betriebszugehörigkeit 3 Monate. Des weiteren gibt es allerdings den Paragraphen am Ende wo es heißt, dass alle zuvor geschlossenen Anstellungsverträge ihre Wirksamkeit verlieren und vollständig ersetzt werden. Hat das noch eine Auswirkung auf die Kündigungsfrist? So nun zu der Gretchenfrage: Sehen Sie nach den gegebenen (blöden) Bedingungen eine Möglichkeit, dass ich bei erfolgreicher Jobsuche doch zur Kündigungsfrist von EINEM Monat kommen kann? Als einzige Alternative habe ich bisher bei Arbeitsvertrag.org eine "Bitte um einen Aufhebungsvertrag mit integrierter gleichzeitiger fristgerechter Kündigung" gefunden. Sollte ich sowas versuchen? Mfg Calpurnia Ps: Vielen Dank für Ihr Engagement hier!

von Calpurnia am 16.01.2018, 16:15



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit und Änderungsvertrag

Hallo, ich verstehe nicht so ganz, warum sich diese Bedingungen ohne Ihr Zutun geändert haben, wenn Sie doch einen Änderungsvertrag unterschrieben haben. Dazu wären Sie nicht verpflichtet gewesen. Die neue Regelung im Vertrag der Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Parteien ist zulässig. Ich persönlich würde mit dem Arbeitgeber reden, der kann doch kein Interesse daran haben, Sie weiter zu beschäftigen, wenn Sie das gar nicht wollen und schon auf der Suche nach etwas anderem sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2018



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgende Frage : Und zwar kann ich aufgrund des fehlenden Krippenplatzes bin alleinerziehend meinen Job nicht mehr antreten mein Arbeitgeber kann mich nicht kündigen und selbst kann ich auch nicht da mir eine sperrfrist sonst verhängt wird. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt er würde ein Aufhebungsvertra...


Kündigungsfrist bei Änderungsvertrag in der Elternzeit

Hallo, Ich möchte gern folgendes Wissen: Ich habe damals meine Elternzeit bis März 2025 beantragt. Aufgrund der finanziellen Lage muss ich nun nach einem Jahr wieder in TZ arbeiten gehen. Dazu habe ich bei meinem aktuellen AG bereits den Änderungsvertrag unterschrieben. Jetzt möchte ich aber woanders anfangen. Welche Kündigungsfrist habe ich ...


Ist ein Änderungsvertrag zur Regelung der TZ während der EZ korrekt?

Guten Tag, ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten. Der Antrag wurde in mei...


Schwanger während Änderungsvertrag im ElterngeldPlus bezug

Hallo, Im Januar wurde meine Tochter geboren. Ab Ende Juni beziehe ich nun ElterngeldPlus (Bis September 2024)und gehe 30 Stunden im Monat arbeiten. Ich verdiene also gute 600 Brutto zum ElterngeldPlus dazu. Mein Partner und ich planen ein zweites Kind. Jetzt zu meiner Frage. Werden die 600 Brutto die ich während des Elterngeldbezuges zuverdiene...


Aufhebungsvertrag nach ez

Guten Tag, ich habe vor kurzem ein Schreiben von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich bin seit Ende 2015 dort angestellt, wurde zeitgleich auch schwanger und bin dann schnell ins Beschäftigungsverbot gefallen. Während der Elternzeit folgten Kind zwei und drei. Nun möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auflösen. Bietet mir aber keine Abfindung be...


Aufhebungsvertrag Elternzeit

Hallo, Ich habe die Tage erfahren, dass der Betrieb von jemanden neu übernommen wird. Nun ist es so, dass der neue Geschäftsführer X Personen nicht mitübernehmen möchte. Diese sollen die nächsten Tag kontaktiert werden. Gestern rief mich die Perso an und hat für morgen einen Termin vereinbart. Ich vermute also, dass ich einen Aufhebungsve...


Nach Aufhebungsvertrag SSW, finanzielle Nachteile von Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, unsere Firma wird leider zugemacht. Den Aufhebungsvertrag habe ich (wie meine Kollegen auch) in November unterschrieben und in Dezember erfahren, dass ich Schwanger bin. (unerfüllter Kinderwunsch seit 6 Jahren, bin 46J, aktuelle SSW 10+6, ET: 15.08.2024) Die Beschäftigung endet am 31.03.2024, dann bin ich Arbeitslos. Die...


Elternzeit Urlaub Aufhebungsvertrag

Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B...


Änderungsvertrag, TVÖD, SS

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin Erzieherin und Leitung einer Einrichtung (Krippe & Kiga, insgesamt 111Plätze).  Die Vergütung erfolgt gemäß TVÖD. Im Moment bin ich in S16 eingruppiert. Ab März 2024 gibt es für alle Beschäftigten eine Lohnerhöhung, die Verdi ausgehandelt hat.  Zum April 2024 sollen Krippe und Kindergarten getrennt werden. A...


Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w...