Calpurnia
Guten Tag Frau Bader! Ende diesen Monats würde regulär meine Elternzeit enden. Im November wurde ich von meinem Arbeitgeber zu einem neuen Vertrag gedrängt. Vereinbart wurde, dass ich vorerst meinen Resturlaub von vor der Elternzeit nehme und dann an meiner neuen Arbeitsstelle anfange. Meine neue Arbeitsstelle liegt 60km weit entfernt und ich müsste regelmäßig bis 20:30 arbeiten. Vorher 18:30. Des weiteren hat sich mein Bruttogehalt nicht unerheblich verringert. Durch familiärer Hilfe und durch die Unterstützung durch meinen Mann konnte ich bis vor kurzem auch diese neuen Arbeitsbedingungen mit Kinderbetreuung usw. umsetzen. Nun haben sich diese Bedingungen aber ohne mein Zutun geändert. Mein Mann muss nun Schichten arbeiten, und abends habe ich so keine Kinderbetreuung. Mein alter Vetrag enthielt den Paragraphen: Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Der Unterschied zum neuen Vertrag ist mir leider erst jetzt aufgefallen. Im neuen Vertrag steht Kündigungsfrist nach Paragraph 622 BGB UND : Die Kündigungsfrist erhöht sich nach dem Paragraphen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Das heißt bei meiner Betriebszugehörigkeit 3 Monate. Des weiteren gibt es allerdings den Paragraphen am Ende wo es heißt, dass alle zuvor geschlossenen Anstellungsverträge ihre Wirksamkeit verlieren und vollständig ersetzt werden. Hat das noch eine Auswirkung auf die Kündigungsfrist? So nun zu der Gretchenfrage: Sehen Sie nach den gegebenen (blöden) Bedingungen eine Möglichkeit, dass ich bei erfolgreicher Jobsuche doch zur Kündigungsfrist von EINEM Monat kommen kann? Als einzige Alternative habe ich bisher bei Arbeitsvertrag.org eine "Bitte um einen Aufhebungsvertrag mit integrierter gleichzeitiger fristgerechter Kündigung" gefunden. Sollte ich sowas versuchen? Mfg Calpurnia Ps: Vielen Dank für Ihr Engagement hier!
Hallo, ich verstehe nicht so ganz, warum sich diese Bedingungen ohne Ihr Zutun geändert haben, wenn Sie doch einen Änderungsvertrag unterschrieben haben. Dazu wären Sie nicht verpflichtet gewesen. Die neue Regelung im Vertrag der Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Parteien ist zulässig. Ich persönlich würde mit dem Arbeitgeber reden, der kann doch kein Interesse daran haben, Sie weiter zu beschäftigen, wenn Sie das gar nicht wollen und schon auf der Suche nach etwas anderem sind. Liebe Grüße NB
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