Gingi81
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit in Elternzeit (3Jahre habe ich beantragt). Ich möchte nach den 3 Jahren Elternzeit Teilzeit arbeiten, so wie ich es jetzt tue. Mein Ursprungsvertrag ist aber ein Vollzeitvertrag. Macht es Sinn zu warten bis die 3 Jahr rum sind, oder würde es an meinem Kündigungsschutz bzw. Recht auf Teilzeit nichts ändern wenn ich jetzt nach einem Halbtagsvertrag fragen würde?
Hallo, Sie können einvernehmlich den Vertrag auch jetzt ändern. Liebe Grüsse, NB
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