Gingi81
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit in Elternzeit (3Jahre habe ich beantragt). Ich möchte nach den 3 Jahren Elternzeit Teilzeit arbeiten, so wie ich es jetzt tue. Mein Ursprungsvertrag ist aber ein Vollzeitvertrag. Macht es Sinn zu warten bis die 3 Jahr rum sind, oder würde es an meinem Kündigungsschutz bzw. Recht auf Teilzeit nichts ändern wenn ich jetzt nach einem Halbtagsvertrag fragen würde?
Hallo, Sie können einvernehmlich den Vertrag auch jetzt ändern. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Dezember 2023 mein erstes Kind bekommen und fange nun nächste Woche wieder an zu arbeiten. Teilzeit. Meine Elternzeit geht noch bis 31.12.2025. Es hat sich nun gezeigt, dass ich wieder schwanger bin. Also wollte ich nun, dass die Teilzeit befristet ist bis Ende meiner Elternzeit, damit ich diese frühzeitig zum ...