Dramaqueen89
Guten Morgen, Ich habe eine Rückfrage. Ich bin Erzieherin und aktuell mit dem 2.kind schwanger. Es wurde für den tvöd ja ein Inflationsausgleich entschieden, welcher ab Juni 23 ausgezahlt werden soll. Leider wird sich das bei meinem Arbeitgeber bis Ende August verschieben. Genau dann ist mein Mutterschutz vorbei und ich bin im Elterngeldbezug und würde nichts erhalten. Ist dies überhaupt rechtens? Der Ausgleich sollte ja die starken Preisanstiege der letzten 1.5 Jahre abdämpfen und die verspätete Auszahlung ist ja nicht das Verschulden des Arbeitnehmers. Vielleicht können Sie mir einen Tipp geben. Liebe Grüße
Hallo, es gibt doch genaue Voraussetzungen, unter welchen Voraussetzungen der Inflationsausgleich bezahlt wird. Der Auszahlungszeitpunkt ist dabei egal, entscheidend sind, ob Sie bei den genannten Stichtagen gearbeitet haben. Liebe Grüße NB
chrissicat
Was heißt denn, es verschiebt sich bei deinem Arbeitgeber? Was genau verschiebt sich? Er wird die Zahlungen dann vermutlich rückwirkend zahlen? Also die einmalige Zahlung dann im August rückwirkend für Juni, oder nicht? Es ist ja tariflich festgelegt, wann was gezahlt wird und wie die Voraussetzungen sind. Oder gehört dein Arbeitgeber evtl. nicht zum Kommunalen Arbeitgeberverband? Wenn dein Arbeitgeber den TVöD lediglich anwendet, könnte es Sonderregelungen geben. Für die Inflationsausgleichszahlungen wurde ein separater Tarifvertrag vereinbart, der TV Inflationsausgleich. Es ist schwierig die Frage konkret zu beantworten, wenn die genauen tariflichen oder vertraglichen Gegebenheiten nicht bekannt sind.
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