Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stufenlaufzeit tvöd

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Stufenlaufzeit tvöd

Katkatkat

Beitrag melden

Hallo, Bis zu meiner letzten Lohnabrechnung (nov.21) vor Elternzeit (2 Jahre Elternzeit) stand auf dem Nachweis die nächste Gehaltsstufe beginne Januar 2024. Jetzt arbeite ich wieder und auf der neuen Lohnabrechnung (jan23) steht nächste Gehaltsstufe beginnt November 2024. Ist das richtig, dass sich das verschiebt und vor allem zum Verständnis. Wie kommt man auf eine Verschiebung von 10 Monaten. Dankeschön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das kann man allgemein nicht sagen. Frage ist, worauf die Gehaltsstufen betruhen. Wenn es von der Betriebszugehörigkeit abhängt zählt die EZ dazu. Wenn es von der aktiven Zeit abhängt, nicht. Liebe Grüße NB


HeyDu!

Beitrag melden

In der Elternzeit läuft die Zeit nicht weiter. Vermute Du hattest ein Jahr EZ. Der nachgeburtliche Mutterschutz zählt noch zur Stufenlaufzeit, daher 10 Monate.


HeyDu!

Beitrag melden

Die "2 Jahre Elternzeit" habe ich in der Eile natürlich überlesen. Da Nov. 21 vor der Elternzeit bis Jan. 23 keine zwei Jahre sein können. Hast Du im ersten Lebensjahr komplett Elternzeit genommen und arbeitest im zweiten Teilzeit in Elternzeit?


HeyDu!

Beitrag melden

Frau Bader, dies ist im TVöD selbstverständlich geregelt. Die Elternzeit wird nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet (§ 17 Abs. 3 TVöD). Während der Elternzeit wird keine Berufserfahrung erworben. Leistet der Beschäftigte während der Elternzeit Teilzeitarbeit in derselben Tätigkeit, wird die Dauer der Teilzeitarbeit in vollem Umfang auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Ist die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit einer niedrigeren Entgeltgruppe zuzuordnen, erfolgt keine Anrechnung.


Wolke1234

Beitrag melden

Hallo, der Chat ist schon etwas älter, aber ich habe eine ähnliche Situation und Frage dazu. Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Ich habe am Ende der Elterzeit auch 10 Monate beim seinen AG in der selben Entgeltgruppe nach TVöD gearbeitet. Jedoch wurde mir in der Zeit auch die Stufenlaufzeit nicht weiter berücksichtigt, da es heisst, ich müsste auf genau die gleiche Stelle zurückkehren. Ist das so korrekt? Ich meine nach Beendigung der Elternzeit bin ich nun auch nicht auf die gleiche Stelle zurückgekehrt und die Stufenlaufzeit läuft trotzdem weiter. Nur nicht in der Elternzeit, da ich laut AG ein weiteres Arbeitsverhältnis begonnen habe in der EZ. Dabei gab es nur einen Änderungsvertrag. Ich hoffe man versteht, was ich meine. Danke schön und liebe Grüsse


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe heute eine etwas "spezielle" Frage zum Tvöd SuE und hoffe Sie können mir vielleicht weiterhelfen. Ich arbeite teilzeit in einer Kita. Wir betreuen in der Notbetreuung gerade ca. 30 Kinder. Unser Arbeitgeber (Kommunal) möchte uns am 20.01 in Kurzarbeit schicken. Ich habe jetzt ein paar Hinweise bekommen, dass Kurzarbe ...

Hallo… Ich bin gerade etwas verdutzt… Ich bin seit 2014 im Tvöd für Krankenhäuser beim gleichen Arbeitgeber als VZ-Beschäftigte Physiotherapeutin und habe von Oktober 2019-eigentlich Juli diesen Jahres Elternzeit beantragt,da ich aber frühzeitiger einen Kitaplatz für die Maus bekommen habe, konnte ich zum 01.03.diesen Jahres auf 19,25h pro Woche ...

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...

Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst einer Kommune und wüsste gern wie viel von den tariflichen Einmalzahlungen (Inflationsausgleich) mir zustehen 1240€ im Juni und ab Juli 220 Euro. Mein Elternzeitmodell ist recht kompliziert und sieht folgendes vor: - Oktober '22 bis Mai '23 komplett in Elternzeit - Juni u ...

Guten Morgen, Ich habe eine Rückfrage. Ich bin Erzieherin und aktuell mit dem 2.kind schwanger. Es wurde für den tvöd ja ein Inflationsausgleich entschieden, welcher ab Juni 23 ausgezahlt werden soll. Leider wird sich das bei meinem Arbeitgeber bis Ende August verschieben. Genau dann ist mein Mutterschutz vorbei und ich bin im Elterngeldbezug u ...

Sehr geehrte Frau RA Bader, folgender Sachverhalt: Ich habe am 22.12.22 unsere Tochter geboren. War somit bis 21.02.23 in Mutterschutz. Nun würde mich interessieren, ob ich Anspruch auf die ausgehandelte Inflationsausgleichsprämie des TVÖD habe- zumindest anteilig da ich davor nur 65% gearbeitet habe. Stichtag ist ja der 01.05.23- da war ...

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin Erzieherin und Leitung einer Einrichtung (Krippe & Kiga, insgesamt 111Plätze).  Die Vergütung erfolgt gemäß TVÖD. Im Moment bin ich in S16 eingruppiert. Ab März 2024 gibt es für alle Beschäftigten eine Lohnerhöhung, die Verdi ausgehandelt hat.  Zum April 2024 sollen Krippe und Kindergarten getrennt werden. A ...

Sehr geehrte Frau Bader,  von September 2022 bis Mai 2023 befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Bis zum 17.07.2023 im Mutterschutz.    nun frage ich mich , ob mir das Leistungsentgeld , was Ende diesen Monats ausbezahlt wird noch zusteht. Wenigstens anteilmäßig ? Da ich ja von Januar bis Mai im Beschäftigungsverbot war.    mit freund ...