Jessy2304
Sehr geehrte Frau RA Bader, folgender Sachverhalt: Ich habe am 22.12.22 unsere Tochter geboren. War somit bis 21.02.23 in Mutterschutz. Nun würde mich interessieren, ob ich Anspruch auf die ausgehandelte Inflationsausgleichsprämie des TVÖD habe- zumindest anteilig da ich davor nur 65% gearbeitet habe. Stichtag ist ja der 01.05.23- da war ich bereits in Elternzeit. Ich habe jedoch die Info gefunden, das es im MuSchu etwas anders gehandhabt wird und hier der Stichtag 01 05. zwar auch gilt- jedoch der Zeitraum vom 01.01 bis 01.05.23 berücksichtigt wird- wenn in dieser Zeit Gehalt bezahlt wurde, dann hat man Anspruch darauf. Können Sie mich hier in diesem Sonderfall aufklären? Viele Grüße
Hallo, ich habe jetzt auf der Seite von Verdi.de geschaut: Beschäftigte, die unter den TVöD, TV-V, TV-Wald-Bund fallen, erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro, die wie folgt ausgezahlt wird: Eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro im Monat Juni 2023. Monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Maßgeblich ist, dass in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Somit kann ich ein Anspruch nicht erkennen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Der Stichtag 1.5.23 gilt für das Beschäftigungsverhältnis. Du bist immer noch bei deinem Arbeitgeber beschäftigt, befindest dich jedoch in Elternzeit, korrekt? Dann bekommst du die Inflationsausgleichsprämie (die Einmalzahlung im Juni), da du für mindestens 1 Tag im Zeitraum 1.1. - 31.5.23 Entgelt bzw. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen hast. Die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen ab Juli wirst du nicht erhalten, solange du komplett in Elternzeit bist.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe heute eine etwas "spezielle" Frage zum Tvöd SuE und hoffe Sie können mir vielleicht weiterhelfen. Ich arbeite teilzeit in einer Kita. Wir betreuen in der Notbetreuung gerade ca. 30 Kinder. Unser Arbeitgeber (Kommunal) möchte uns am 20.01 in Kurzarbeit schicken. Ich habe jetzt ein paar Hinweise bekommen, dass Kurzarbe ...
Hallo… Ich bin gerade etwas verdutzt… Ich bin seit 2014 im Tvöd für Krankenhäuser beim gleichen Arbeitgeber als VZ-Beschäftigte Physiotherapeutin und habe von Oktober 2019-eigentlich Juli diesen Jahres Elternzeit beantragt,da ich aber frühzeitiger einen Kitaplatz für die Maus bekommen habe, konnte ich zum 01.03.diesen Jahres auf 19,25h pro Woche ...
Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...
Hallo, Bis zu meiner letzten Lohnabrechnung (nov.21) vor Elternzeit (2 Jahre Elternzeit) stand auf dem Nachweis die nächste Gehaltsstufe beginne Januar 2024. Jetzt arbeite ich wieder und auf der neuen Lohnabrechnung (jan23) steht nächste Gehaltsstufe beginnt November 2024. Ist das richtig, dass sich das verschiebt und vor allem zum Verständni ...
Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst einer Kommune und wüsste gern wie viel von den tariflichen Einmalzahlungen (Inflationsausgleich) mir zustehen 1240€ im Juni und ab Juli 220 Euro. Mein Elternzeitmodell ist recht kompliziert und sieht folgendes vor: - Oktober '22 bis Mai '23 komplett in Elternzeit - Juni u ...
Guten Morgen, Ich habe eine Rückfrage. Ich bin Erzieherin und aktuell mit dem 2.kind schwanger. Es wurde für den tvöd ja ein Inflationsausgleich entschieden, welcher ab Juni 23 ausgezahlt werden soll. Leider wird sich das bei meinem Arbeitgeber bis Ende August verschieben. Genau dann ist mein Mutterschutz vorbei und ich bin im Elterngeldbezug u ...
Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin und Leitung einer Einrichtung (Krippe & Kiga, insgesamt 111Plätze). Die Vergütung erfolgt gemäß TVÖD. Im Moment bin ich in S16 eingruppiert. Ab März 2024 gibt es für alle Beschäftigten eine Lohnerhöhung, die Verdi ausgehandelt hat. Zum April 2024 sollen Krippe und Kindergarten getrennt werden. A ...
Sehr geehrte Frau Bader, von September 2022 bis Mai 2023 befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Bis zum 17.07.2023 im Mutterschutz. nun frage ich mich , ob mir das Leistungsentgeld , was Ende diesen Monats ausbezahlt wird noch zusteht. Wenigstens anteilmäßig ? Da ich ja von Januar bis Mai im Beschäftigungsverbot war. mit freund ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma
- Umgangsverfahren gegen Kinderwille
- An alle gern: Wem „gehört“ das Plus bei LSK3?
- Verfahrenskostenbeihilfe