Frage: Unterhaltsforderung

Guten Tag, ich habe 5 Jahre mit der Kindesmutter und meinem Sohn zusammengelebt. Aufgrund jugendlichen Leichtsinns, habe ich mich überreden lassen mich nicht in der Wohnung anzumelden und habe somit keine Gelder erhalten ( weder Sozialgelder noch andere aus anderen Bezugsquellen ).Die Kindesmutter hat in diesem Zeitraum Unterhaltsvorschuss erhalten, die Vaterschaftsanerkennung lag ihr natürlich vor. Dies fand von 2000 bis 2005 statt. Das Jugendamt wusste jedoch über meinen Aufenthaltsort bescheid. Jetzt habe ich einen unschönen Brief der Rentenversicherung erhalten, indem ich mich über diesen Zeitraum äußern soll. Meine Frage/ ist/sind am Ende. Erstens: Sehe ich das richtig, dass alle Gelder die in diesem Zeitraum von ihr bezogen wurden, da ich zu 50 % an der Erziehung beteiligt war, nicht hätten bezogen werden dürfen? Zweitens: Kann ich rechtlich noch dagegen vorgehen, auch wenn es jetzt schon ein "paar" Jahre her ist?

von Coopa81 am 30.04.2024, 17:02



Antwort auf: Unterhaltsforderung

Sorry, bei Betrug bin ich raus.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2024



Antwort auf: Unterhaltsforderung

Also sollte ich dies noch bei einer entsprechenden Behörde zur Anzeige bringe? Da die Kindesmutter da am Ende, laut ihrer Antwort, Sozialbetrug beganngen hat, sollte ich mich da lieber mit einem Anwalt für Familienrecht zusammensetzen?

von Coopa81 am 17.05.2024, 10:42