Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstieg nach der Elternzeit verweigert - welche Rechte habe ich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereinstieg nach der Elternzeit verweigert - welche Rechte habe ich?

Zwergenwunsch

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit läuft am 31.12.2018 aus. Ich bin in einem Kleinbetrieb beschäftigt!und habe eine vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich habe zwei Kinder. Nach der Geburt meines ersten Kindes war der Wiedereinstieg zu den gewünschten Teilzeitkonditionen (30 Std/Woche-nur mündlich abgesprochen) kein Problem. Vorher habe ich in Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt meines zweiten Kindes habe ich eine Elterzeit von einem Jahr und 5 Monaten angemeldet und bestätigt bekomen. Zwischen den Kindern habe ich 1,5 Jahre gearbeitet. Ende August habe ich mündlich bei meinem Chef angefragt, ob ich ab Januar 21 Std./Woche arbeiten könnte. Nun habe ich die Auskunft bekommen, dass keine Arbeit für mich da ist, da meine Arbeit von zwei Kolleginnen übernommen worden ist, die ihre Arbeitsstunden erhöht haben und eine Auszubildende wurde eingestelt, die auf meinem Schreibtisch arbeitet. Wir haben für nächste Woche vereinbart uns mit dem Arbeitgeber zu treffen und über die Möglichkeiten zu sprechen. Welche Rechte habe ich? 1) wenn er nicht genug Arbeit für mich hat, werde ich wohl nicht anfangen können. Kann er mich kündigen und kann ich verlangen mich von der Arbeit freizustellen? 2)welches gehalt muss er mir während der Beschäftigung in der Kündigungsfrist zahlen? für die 30 Std wie vor der Elternzeit?da hatten wir Gehaltsumwandlung vereinbart wegen dem Kindergartenbeitrag des ersten Kindes, der ist weggefallen. Kann ich auf Aufstockung um diesen Betrag bestehen?da nichts schriftlich vereinbart 3)Er kann mir eigentlich nur am 01.01.19 kündigen zum Monatsende, also dann erst zum 30.04.2019, da der Januar schon angefangen ist oder? 4) habe ich Anspruch auf Abfindung?wenn ja von welchem Gehalt aus berechnet? ich habe mit der Elternzeit über 12 Jahre in dem Büro gearbeitet 5)wenn er mir nun doch Arbeit anbietet, die weniger als 21 Stunden beinhaltet, dann bin ich die jenige die damit einverstanden ist. Muss ich dann kündigen oder kann ich ihn bitten mich zu kündigen? oder kann er das dann so darstellen, dass ich damit nicht einevrstanden war und mir einen Aufhebungsvertrag vorschlagen ohne Zahlung einer Abfindung? 6)Lohnt es sich hier einen Anwalt einzuschalten oder ist die Rechtslage so klar, dass nicht mehr Dir ist als die 4 Gehälter bis zum Etder Kündigungsfrist? Viele Fragen und Fragezeichen! Ich bitte um Ihren Rat! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es recht verstanden habe, besteht ein Vertrag über VZ. Den können Sie nicht mehr erfüllen. Einen Anspruch auf TZ haben Sie nicht. Der AG muss also nicht kündigen, denn Sie können den Verpflichtungen nicht nachkommen. Sie werden also kündigen müssen und auch keine Abfindung erhalten. Wenn er gar keine Arbeit für Sie hat (auch nicht VZ) sieht es anders aus. Dann kann er frühstens am ersten Arbeitstag kündigen. Da das KSchG nicht gilt, wird er aber auch dann keine Abfindung zahlen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du hast weniger als 2 jahre elternzeit gemeldet? dann kannst du die elternzeit ohne sein einverständnis nicht verlängern. ich würde aber versuchen, diese zu verlängern und dir in der zeit woanders was zu suchen. das darfst du ja, bis 30 h. mit seiner vorherigen genehmigung. aber die wird er dir ja nicht verweigern denke ich wenn er keine arbeit für dich hat. dann kannst du normal kündigen wenn du was anderes gefunden hast. im übrigen hast du ein recht auf DEINEN bzwl einen gleichwertigen arbeitsplatz. wenn er jemanden einstellt und andre ihr stunden erhöhen ist das sein problem. er kann dir nach der elternzeit nur mit den normalen fristen kündigen. er muss dich beschäftigen bis die kündigung greift. oder eben freistellen, das kann er, muss er aber nicht. ich an deiner stelle würde wie oben geschrieben versuchen die elternzeit zu verlängern und dir was andres suchen. hat schon versicherungstechnische gründe etc


emilie.d.

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1) Auch in einem Kleinbetrieb kann man dem AN nicht einfach kündigen. Hast Du schriftlich, dass Deine h von Kolleginnen übernommen werden und die Auszubildende das übernimmt? Das würde ich versuchen, per Mail zu bekommen und damit zu einem Arbeitarechtler zu gehen, sobald Du die Kündigung hast. Freistellung kannst Du nicht verlangen. 2) Theoretisch gelten auch mündliche Zusagen, sowas ist aber immer schwer zu beweisen. Im Zweifel lebt Dein aktueller Arbeitsvertrag wieder auf. 3) weiß ich nicht 4) Nein. Eine Abfindung wäre in dem Fall Verhandlungssache. Falls die Kündigung ungültig sein sollte, wäre es vieleicht im Interess des AG. 5) Du hast einen 30 h Vertrag bzw. eventuell mündlich die 21 h zugesagt. Falls er Dir nicht rechtmäßig kündigen kann, muss er Dir die h geben. Auf etwas Anderes brauchst Du Dich dann nicht einlassen. Falls Du die Arbeitsleistung nicht erbringen kannst, musst Du kündigen. 6) Kommt drauf an, ob die Kündigung rechtens ist. Ich würde den Brief abwarten und damit dann zum Arbeitsrechtler. Ich denke eher nicht, weil Du schon 12 Jahre im Betrieb bist. Da kann er Dich nicht so einfach durch eine Auszubildende ersetzen. Wäre gut, wenn Du das irgendwo schriftlich hättest.


Felica

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Pech des AG, er wusste ja wann du zurück kommst. da hätte er den Platz nicht einfach anders unbefristet besetzen dürfen. Solange du also den Vertrag erfüllen kannst, würde ich mich entspannt zurücklehnen. oder noch besser den AG sagen das du die EZ verlängerst um woanders zu arbeiten. Kinderbetreuung hast du ja, könntest für die Zeit der Suche auch ALG1 bekommen. Dann kannst du immer noch überlegen ob du nach der EZ zurück kehrst sofern er dann was hast, oder kündigst. Ansonsten muss er dich kündigen, kann es aber erst am ersten Tag und bis die Kündigung greift muss er dich natürlich auch bezahlen. wenn du die miese Tour beweisen kannst, kannst du evtl auch noch vor der Arbeitsgericht ziehen. Falls du dir den Stress antun willst.


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