Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstieg nach Fehlgeburt bei vorherigem BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereinstieg nach Fehlgeburt bei vorherigem BV

Maa

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Hallo Frau Bader, ich bin I-Helferin und hatte ein BV von meinem AG bekommen. Nun hatte ich leider eine Fehlgeburt in der 10. Woche. Krankschreibung folgte. Kind x, das ist betreut habe, hat nun in der Zeit eine andere Betreuungsperson bekommen. Daher stehe ich nun ohne da und mein AG hat mir nicht mitgeteilt, wie es nach den Ferien für mich weitergeht. Darf mein AG mich nun für ein Kind einsetzen, wo ich wesentlich weniger verdienen würde als im jetzigen Arbeitsvertrag (bezogen auf die Arbeit an Kind x) steht bzw. mich als Vertretung etc. einsetzen oder auf Abruf lassen und gar nicht bezahlen?  Vielen Dank für Ihre Hilfe!    


KielSprotte

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Was steht denn dazu im Vertrag? Die neue Betreuungsperson hat jetzt ja wahrscheinlich auch einen Vertrag für Kind x. Ist dieser mit einer Befristung verbunden, für den Fall, dass du zurück kehrst? Wobei es für das Kind wahrscheinlich nicht förderlich ist, wenn jetzt wieder ein Wechsel stattfinden würde ( und dann vielleicht in noch einmal, wenn du hoffentlich wieder schwanger werden würdest).  Grundsätzlich solltest du überlegen, ob du deinem AG so früh von einer Schwangerschaft unterrichtest.


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