Kiki1289
Guten Abend, Mich beschäftigt folgende Frage im Kontext folgender Situation : Momentan befinde ich mich in EZ mit dem 1. Kind , welche Ende November 2024 ausläuft . Ich war vor der Schwangerschaft im Büro tätig als Erzieherin , habe aber eine Zusatzvereinbarung als Kita Leitung unterschrieben. Diese Tätigkeit trat ich aufgrund der 1. Schwangerschaft nicht an . Bzgl des Wiedereinstiegs nach der EZ 11.24 war eine alternative Tätigkeit (büro / Homeoffice) angedacht , aber noch kein Vertrag / Zusatzvereinbarung unterschrieben . Wenn nun eine Schwangerschaft vor Wiedereinstieg vorliegt , welche Ausgangslage ist relevant ? Die der Kita -Leitung oder die besprochene Büro Tätigkeit? Würde direkt ein BV bestehen , sollte die Kita Leitung ausschlaggebend sein ? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit lieben Grüßen 😊
Hllo, die Tätigkeit, die Sie ohne BV ausüben würden. Also Kita Leitung, wenn ich es richtig verstanden habe. Liebe Grüße NB
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