Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in dreijähriger Elternzeit! Mein Wiedereinstieg findet Ende September statt. Aktuell bin ich wieder schwanger! Wie auch beim ersten Kind, wäre ich sofort im Beschäftigungsverbot! Hier meine Fragen: kann ich so früh meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitteilen, ohne finanzielle Einbußen? Muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden oder kann ich diese bis September weiterlaufen lassen? Ich erhalte ja ab September wieder mein Gehalt und eine Arbeitszeitreduzierung wurde zum Glück noch nicht unterzeichnet! Wie berechnet sich dann mein Elterngeld, wenn im März 2022 das Kind auf die Welt kommen würde? Ich hoffe man kann einigermaßen folgen und freue mich auf Ihre Antwort

von Martha1984 am 04.07.2021, 22:30



Antwort auf: Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft

Hallo, ein Beschäftigungsverbot greift erst am ersten Tag nach der Elternzeit. Diese kann man auch nicht vorzeitig beenden, um ihr ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, da dies möglicherweise einen Betrug zu Ungunsten der Krankenversicherung darstellen würde. Das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat) werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2021



Antwort auf: Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft

Also ein BV kann erst ab ersten Arbeitstag folgen. EG bemisst sich auf die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Ansonsten zählt dein Gehalt ab September bis dez/jan je nach Beginn Mutterschutz. und davor die Monate mit 0€

von MamaausM am 04.07.2021, 22:40



Antwort auf: Elternzeit, Wiedereinstieg, erneute Schwangerschaft

du teilst dem AG die schwangerschaft mit. der macht die GFBU und schaut, ob er ersatztätigkeiten hat. wenn nein, spricht er das bv aus. ABER du kannst nur so ein BV erhalten, wie du ohne BV arbeiten könntest! dein kind muss von daher so betreut sein, dass du vollzeit arbeiten könntest. wenn du vorhattest, nur teilzeit zu kommen, dann wirst du auch nur teilzeit bv erhalten. (weil du schreibst dass das zum glücn noch nicht unterschrieben wurde). du erhälst dann das im bv was du ohne bv erhalten würdest. elterzeit vorzeitig beenden geht nur auf einen tag vor einem neuen mutterschutz. wen der mutterschutz nach der ez beginnt, läuft das von ende ez bis mutterschutz als beschäftigung.

von mellomania am 05.07.2021, 06:42



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe direkt im Anschluss an die Geburt meiner Tochter 36 Monate Elternzeit beantragt und vereinbart nach einem Jahr auf 20 Stunden-Basis in Elternteilzeit wieder zu arbeiten. Nun bin ich seit 3 Wochen wieder im Betrieb und habe festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich vermute, dass mein Arzt mir (wie auch in der erste...


Erneute Schwangerschaft während Elterngeldbezug

Liebe Frau Bader, Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus. EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft. Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gle...


Teilzeit in Elternzeit/ erneute Schwangerschaft

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? I...


Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, eventuell können Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen ? Ich befinde mich ab September im 3ten Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr. Ich würde gerne, wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Sollte ich dann erneut schwanger werden, bekäme ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder das errechnete Gehalt ? ...


Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juli 2023). Seit Januar diesen Jahres habe ich einen 450-Euro Job. Nun bin ich erneut schwanger und unser Kind kommt im Dezember diesen Jahres zur Welt. Nun bekomme ich laut Krankenkasse Mutterschaftsgel...


erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...