Elternzeit des 1. Kindes nach Geburt des 2. Kindes nehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit des 1. Kindes nach Geburt des 2. Kindes nehmen

Sehr geehrte Frau Bader, wenn von meinem ersten Kind noch 18 Monate „übrig“ sind (nicht beantragt, aktives Arbeitsverhältnis) , kann ich diese auch für die Zeit nach der Geburt des zweiten Kindes verwenden. Wie verhält es sich mit der Antragsfrist, diese beträgt ja nach Vollendung des dritten Lebensjahres 13 Wochen, somit müsste die Elternzeit 5 Wochen vor Geburt des Kindes beantragt werden (8 Wochen nach Geburt sind Mutterschutz) ist das korrekt? Das bringt natürlich due Schwierigkeit mit sich, dass man den Zeitpunkt der Geburt nicht vorhersagen kann. Was wäre für Sie die praktikabelste Lösung? Die EZ Splitten? (ZB 3 Monate vom 2. Kind und im Anschluss noch 12 Monate des ersten?) oder die EZ vorher beantragen auf ein fiktives Datum (ist ja für Kind 1, daher besteht ja schon ein Geburtsdatum)? Mit besten Grüßen, J

von Junikäfer am 05.04.2023, 10:02



Antwort auf: Elternzeit des 1. Kindes nach Geburt des 2. Kindes nehmen

Hallo, Sie können 24 Monate auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag übertragen. Die Frist nach dem dritten Geburtstag für den Antrag sind 13 Wochen. Ich rate immer dazu, jeweils ein Jahr für das jüngste Kind zu beantragen und dann den Rest dran zu hängen, um nicht das Risiko einzugehen, zwölf Monate zu verschenken (da man ja nur 24 Monate nach dem dritten Geburtstag übertragen kann). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2023



Antwort auf: Elternzeit des 1. Kindes nach Geburt des 2. Kindes nehmen

Wenn du die 18 Monate EZ des ersten Kindes gleich nach dem Mutterschutz des zweiten Kindes nimmst, verfällt ein Teil der Elternzeit des zweiten Kindes, weil du nur max 2 Jahre auf nach dem 3. Geb übertragen darfst. Um das zu vermeiden solltest du erst 1 Jahr der EZ vom Kind 2 nehmen und danach die Elternzeit von Kind 1

von netteKlarinette am 05.04.2023, 23:01



Antwort auf: Elternzeit des 1. Kindes nach Geburt des 2. Kindes nehmen

Wie wird die Konstellation 1 Jahr von Kind 2 und zB 6 Monate von Kind 1 denn beantragt? Geht das in einem Zuge?

von Junikäfer am 06.04.2023, 23:26



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