Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Vater gleich nach Geburt des Kindes mit Elternzeit nehmen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann der Vater gleich nach Geburt des Kindes mit Elternzeit nehmen ?

Annimaus81

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Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschutzes und Elternzeit. Mein Partner möchte gleich zu Beginn der Geburt unseres Kindes 2 Monate Elternzeit mit mir gemeinsam nehmen. Geht das ? Da ich selbst ja im Mutterschutz bin (8 Wochen) und nun weiß ich nicht ob er es erst nach dem Mutterschutz kann. Also: ET - 27.07. 2015 und Partner möchte gleich ab 1.8. Eltrenzeit für 2 Monate nehmen. Ich hoffe es klingt nicht verwirrend :( .... Lieben Dank fü Ihre Hilfe Ann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klar geht das. Trotzdem werden Ihnen diese 2 Mo. auch aufs EG angerechnet Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Geht. Wie ihr die 14 Monate einteilt ist Euch überlassen. Aber es gehen nur Lebensmonate. Also kommt das Kind am 27. , dann immer 27.-26. des Folgemonats.


Annimaus81

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Auch wenn ich selbst noch im Mutterschutz bin ?? LG Ann


Sternenschnuppe

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Klar, dann habt ihr halt jeder zwei verbrauchte Monate wenn er seine gleich am Anfang nimmt. Wann er seine zwei nimmt ist unabhängig von Deinen. Hauptsache innerhalb der ersten 14 Lebensmonate.


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