Hallo zusammen, unser Baby wird im April 2019 geboren, unser Plan ist, dass ich mindestens 1 Jahr, evtl. 1,5 Jahre zu Hause bleibe. Mein Freund möchte seine Elternzeit direkt ab der Geburt nehmen, die Elternzeit kann er ja auch 7 Wochen vor der Geburt beantragen und dann direkt zu Hause bleiben. Jedoch ist das Elterngeld erst ab der Geburt beantragbar, würde dies dann bedeuten, dass das Elterngeld nach Bearbeitung des Antrags dann rückwirkend ausgezahlt wird? Er würde dann erstmal kein Geld in der Elterzeit erhalten, bis der Antrag bearbeitet wurde? Da er vermutlich an dem Zeitpunkt der Zahlung des Elterngelds wieder arbeiten würde (nach Beendigung der 2 Monate) , würde er dann das Elterngeld rückwirkend bekommen und paralell das aktuelle Gehalt des AG? Würde die gleichzeitige Zahlung zu Problemen führen? Vielen Dank vorab
von KadreT am 15.10.2018, 11:27