Frage:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
herzlichen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen.
Zur Info vorab: Der errechnete Geburtstermin ist der 26.9.2021.
Ich plane in den Monaten 1-6 Basiselterngeld und in den Monaten 7-18 ElterngeldPlus beziehen. Mein Partner wird in den Monaten 1 und 7 Basiselterngeld beziehen.
Wir haben nun noch zwei folgende Nachfragen:
1) Abgesehen von der Vorgabe für ElterngeldPlus, in Teilzeit (mit der entsprechenden Stundenzahlvon max. 30h/Woche ) zu arbeiten, hat das Einkommen nach Geburt noch irgendeinen Einfluss auf die Elterngeld-Zahlungen? (Beispiel: wenn ich in der Zeit meine Arbeitszeit aufstocke und sich damit mein Einkommen bspw. ab Lebensmonat 13 erhöht)
2) Elternzeit: ich habe einen derzeit befristeten Arbeitsvertrag bis Ende 09/2023, über 50%. Es ist wahrscheinlich dass ich ab Oktober 2022 ggf Aufstocken kann (und dabei nicht über die für das EG+ zulässigen 30h/Woche gehe). Meine Frage: sollte ich direkt ab Geburt die zunächst maximal mögliche Zeitspanne von 12 Monaten Elternzeit angeben oder ergibt sich irgendein Vorteil für mich, wenn ich ab Wiedereinstieg mit 50% ab Monat 7 die Elternzeit beende.
Vielen Dank
von
Ninou
am 16.07.2021, 09:42
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Hallo,
1. Sie dürfen 32 Stunden die Woche arbeiten und der Lohn wird angerechnet.
2. Es macht für Sie am meisten sind 24 Mo. EG zu beantragen, Sie haben ansonsten keinen Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.07.2021
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Dein Einkommen im Elterngeld Plus wird natürlich auch mit deinem Elterngeld verrechnet.
Im Elterngeld Plus hast du nur einen gewissen Freibetrag (etwa 50% deines Nettoeinkommens vor Geburt des Kindes), wenn du diesen überschreitest, wird auch das Elterngeld Plus geringer.
Und hier kommt dann das Problem mit der Stundenaufstockung im Bezug von Elterngeld:
Das Elterngeld rechnet gemäß §2 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) grundsätzlich mit Durchschnittswerten. Dabei wird nicht betrachtet, wie viel Einkommen tatsächlich in welchem Bezugsmonat erzielt wird.
Eine spätere Erhöhung des Einkommens (bspw. ab Monat 13) hat daher auch Auswirkungen auf die
Elterngeldmonate, die bereits ausgezahlt wurden (7 bis 12). Es wird stets dasselbe durchschnittliche Einkommen auf jeden betroffenen Elterngeldmonat gleich angerechnet.
Eine getrennte Berechnung für verschiedene Arbeitszeitmodelle erfolgt gemäß BEEG nicht.
Durch die Änderung des Einkommens wird sich das durchschnittliche Einkommen in allen Elterngeldmonaten (7 bis 18) von X EUR pro Monat auf Y EUR monatlich erhöhen. Dieses neue durchschnittliche Einkommen muss dann, auch rückwirkend (!), ab dem 7. Lebensmonat angerechnet werden.
Wenn du durch die Erhöhung deiner Stunden ab Monat 13 im Durchschnitt plötzlich über deinen Freibetrag kommst, wird rückwirkend ab Monat 7 Elterngeld von dir zurückgefordert. Und solche Rückforderungen können erfahrungsgemäß in die tausende Euro gehen, wenn du richtig Pech hast.
Kurz und knapp, im laufenden Elterngeldbezug die Stunden zu erhöhen ist einer der größten Fehler, die man tatsächlich machen kann.
von
Dojii
am 16.07.2021, 09:51
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Hallo,
mir scheinen es irgendwie zu viele Monate EG zu sein. Zu zweit habt ihr 14 Monate Basiselterngeld. Ein Basiselterngeldmonat (außer im Mutterschutz) kann durch zwei Plusmonate ersetzt werden. Partnermonate (in denen beiden TZ arbeiten) gibt es theoretisch auch noch.
Elternzeit hingegen kann jeder bis zu drei Jahre nehmen.
Ich hoffe, ich habe es nicht falsch verstanden.
Schönen Abend
von
sneram
am 18.07.2021, 21:24
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Sorry, habe bei deinem Mann 1-7 anstelle von 1 und 7 gelesen.
So wie du es beschrieben hast, müsste es passen ;)
von
sneram
am 18.07.2021, 21:44
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Hallo Mädels, danke für eure Antworten. Das mit der Neuberechnung ist natürlich blöd...zumal ich nicht 100% weiß ob ich wirklich eine Aufstockung bekomme.
Bzgl der Frage zur Elternzeit finde ich nichts eindeutiges...muss sie in den nächsten 14 Tagen abgeben.
von
Ninou
am 18.07.2021, 22:16
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Wieso mußt du die EZ innerhalb der nächsten 14 Tage abgeben??????
Einreichungsfrist ist 7 Wochen vor EZ Beginn - also in der Regel innerhalb von einer Woche nach Geburt!
Dann steht ja auch erst der tatsächliche Geburtstag fest (worauf die EZ fußt).
von
KielSprotte
am 18.07.2021, 23:17
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
7 Wochen vor dem errechneten Termin muss ich einreichen. Geburtstermin wird nachgereicht.
von
Ninou
am 18.07.2021, 23:23
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Das ist Quatsch!!!!!! Laß dich vom AG nich aufs Glatteis führen!!
von
KielSprotte
am 18.07.2021, 23:29
Antwort auf:
Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit
Ah man, sorry. Du hast natürlich recht. War beim Partner. Bin schon ganz Maische im Kopf von dem Kram
von
Ninou
am 18.07.2021, 23:32