Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstieg nach Geburt und Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wiedereinstieg nach Geburt und Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe einige sehr spezielle Fragen. Ich habe drei Kinder und muss aus finanziellen Gründen im Sommer wieder anfangen zu arbeiten. Ich bin verbeamtete Grundschullehrerin, und meine Elternzeit läuft zum 1.8.09 aus. Mein Mann ist auch Lehrer, allerdings angestellt. Er verdient daher weniger als ich es bei voller Stelle würde (er: 2600 Euro netto, ich: ca. 3300 Euro netto). Nun bin ich ungewollt zum vierten Mal schwanger geworden (ET: 1.8.09). Wenn ich weiter zu Hause bleiben, kommen wir finanziell nicht klar, da wir gerade gebaut haben. Jetzt haben wir uns etwas überlegt: Kann mein Mann Elternzeit beantragen und damit Elterngeld (inkl. 2 Geschwisterboni wären das über 2000 Euro). Und kann ich an seiner Stelle (in Steuerklasse 3) voll arbeiten gehen? Nach meiner Rechnung hätten wir dann ein Gesamteinkommen von ca. 5300 Euro. Ist das realistisch, oder habe ich da etwas übersehen? Vielen Dank und liebe Grüße Bine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen das Baby und gehen arbeiten und er macht EZ und bekommt EG? Kein Problem. Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Same here. Kann sein, dass es klappt, aber was ich mich frage: Dein Mann hat einen UNBEFRISTETEN BAT-Vertrag? Wenn nicht, würde er ja vermutlich entlassen und nicht wieder eingestellt. Das Risiko wäre mir dann ein bisschen zu groß. Und: Sag mal, sind deine Kinder Zwillinge oder wie schnell kamen die nacheinander, dass du zwei Geschwisterboni bekämst? Und ich würde mich nochmal bei der Krankenkasse erkundigen, ob du die Kinder alle einzeln privat über dich versichern musst und deinen Mann möglicherweise auch noch. War bei einer Freundin von mir so, ist aber schon ein paar Jahre her. VlG Annette (witzig, identische Konstellation hihihi)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Da ich angestellt bin bekomme ich 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz und muss Basis-EG beantragen. Davon erhalte ich dann ja noch in der 9. Woche nach Geburt für den Rest des 2. Lebensmonat einen kleinen Teil EG. Nun werde ich in der ersten Zeit nach Geburt vermutlich noch Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit haben. Geht das in beiden Monaten ohne ...

Hi, ich habe einen 2½ jährigen Sohn und er geht seit Januar in die Grippe. Es klappt super aber er ist auch sehr müde und kaputt nach der Kita. Vor ein paar Wochen habe ich einen Job gefunden bei dem ich nur vormittags für 3½ Stunden arbeiten muss und Wochenenden, Feiertage frei habe. Eigentlich perfekt und ich fühle mich auch sehr wohl. Leider bin ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn von meinem ersten Kind noch 18 Monate „übrig“ sind (nicht beantragt, aktives Arbeitsverhältnis) , kann ich diese auch für die Zeit nach der Geburt des zweiten Kindes verwenden. Wie verhält es sich mit der Antragsfrist, diese beträgt ja nach Vollendung des dritten Lebensjahres 13 Wochen, somit müsste die Elternzeit 5 ...

Da meine Bekannte jetzt leider sehr unterschiedliche Meinungen von den verschiedenen Berufsgruppen zu hören bekommen hat: Können Sie das aufklären? Bei einer vaginalen oder einer Kaiserschnitt-Geburt des zweiten Kindes - gibt es da für Alleinerziehende einen Anspruch auf Haushaltshilfe (zur Versorgung des ersten Kindes, das unter 10 Jahre alt is ...

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe 2021 und 2022 Nachwuchs bekommen und war nun insgesamt 3,5 Jahre in Elternzeit.  Eigentlich hätte ich im August wieder in Teilzeit bei meinem früheren AG angefangen, dieser kann mich jedoch nur beschäftigen, wenn ich auch Nachmittage bis abends arbeiten kann. Leider lässt dies in diesem Jahr die Kinderbetreuung (U ...

Guten Abend, Mich beschäftigt folgende Frage im Kontext folgender Situation : Momentan befinde ich mich in EZ mit dem 1. Kind , welche Ende November 2024 ausläuft . Ich war vor der Schwangerschaft im Büro tätig als Erzieherin , habe aber eine Zusatzvereinbarung als Kita Leitung unterschrieben. Diese Tätigkeit trat ich aufgrund der 1. Schwang ...

Sehr geehrte Frau Bäder,  In Kürze wird meine Elternzeit enden. Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung von meinem Arbeitgeber erhalten wo ich eingesetzt werde. Meine alte Stelle wurde unbefristet nachbesetzt.  Ich habe einen Antrag auf Teilzeit gestellt als keine Rückmeldung kam habe ich nochmals nachgefragt und die Antwort erhalten das meine ...

Hallo Frau Bader, ich bin I-Helferin und hatte ein BV von meinem AG bekommen. Nun hatte ich leider eine Fehlgeburt in der 10. Woche. Krankschreibung folgte. Kind x, das ist betreut habe, hat nun in der Zeit eine andere Betreuungsperson bekommen. Daher stehe ich nun ohne da und mein AG hat mir nicht mitgeteilt, wie es nach den Ferien für mich ...