Artuanna
Liebe Frau Bader, da ich TZ beantragt habe, musste mein Vertrag ergänzt werden. Arbeitgeber möchte aber noch Paar Punkte ändern. Habe heute per Post die Vertragsänderung bekommen. Erst jetzt!!! obwohl ich nächsten Montag den 21.07 mit der Arbeit beginnen muss. Ich werde gerichtlich dagegen vorgehen (werde die Woche noch beim Arbeitsgericht den Antrag stellen). Nur meine Frage bleibt: Wie ist es am Montag mit der Arbeit, wenn ich mit der Vertragsänderung nicht einverstanden bin und von meiner Seite nichts unterschrieben bleibt? Gilt bis zum Gerichtstermin mein alter Arbeitsvertrag? Muss ich dann Vollzeit arbeiten? Teilzeit hab ich ja gesetzlich automatisch, da Arbeitgeber es einen Monat vor Arbeitsbeginn nicht abgelehnt hat. Bin echt verunsichert, hab Angst etwas falsch zu machen, da mein Arbeitgeber mich für dumm verkaufen möchte, wo es nur geht. Danke im Voraus
Hallo, ohen Unterschrift gilt der alte Vertrag. Es sei denn, es ist eine Änderungskündigung. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was ist denn das Problem beim neuen Vertrag ? Solange nix unterschrieben ist lebt der Vollzeitvertrag auf.
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