Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Julilena

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Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nun erneut schwanger werden sollte, würde ich von meinem Arbeitgeber wieder direkt ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. So wie ich es verstanden habe, würde ich dann das Gehalt, welches ich auch während der Teilzeit bekommen habe, erhalten?  Bekomme ich dieses nach Ablauf der Elternzeit dann auch weiterhin oder würde ich ab da dann automatisch das Gehalt, welches ich vor der Geburt meines ersten Kindes erhalten habe, bekommen?    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße. 


Dojii

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Du bekommst immer das, was du auch ohne BV bekommen würdest.  Keine Schlechterstellung aber auch keine Besserstellung.  Sprich bis März 2025 bekommst du Lohn auf Teilzeitbasis, danach Lohn aus der Tätigkeit vor deiner Elternzeit. 


Sternenschnuppe

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Du bekommst das was Du auch verdienen würdest laut Vertrag der dann aktiv ist. Beim Wechsel von Teilzeit in Vollzeit könnte die Betreuung des Kindes jedoch "kontrolliert" werden. Ein BV soll vor Nachteilen schützen, aber keinen Vorteil verschaffen.  


Elibeli123

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HI Julilena, Habe gerade die gleiche Situation... und komme auf keinen grünen Zweig,  welche Summe mir dann zusteht. Man ließt..  es werden immer die letzten 3. Monate als Berechnung genommen.... Wäre schön, wenn dich meldest. LG Elif


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