Guten Tag,
Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des Beschäftigungsverbotes zu fallen?
von
PiaSophie
am 28.08.2023, 11:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden
Hallo,
nein, das ist nicht möglich. Sie können zwar die EZ mit Zustimmung des AG vorzeitig beenden. Wenn dann aber sofort ein BV eintritt, wird die KK die ZAhlung verweigern und evtl. durch die Staatsanwaltschaft prüfen lassen, ob ein Betrug zu UNgunstend er KK vorliegt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2023
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden
Die EZ zu beenden, um ein BV nutzen zu können, ist Sozialbetrug.
Die EZ kann also nur wie beantrag beendet werden, dann lebt auch der VZ-Vertrag wieder auf.
Aber Achtung: ein BV setzt voraus, dass man grundsätzlich arbeitsfähig ist - also auch, dass Kind 1 gemäß dem VZ-Vertrag betreut wäre. Der AG könnte jederzeit doch eine Ersatztätigkeit haben und der müsste man auch nachkommen können.
von
suityourself
am 28.08.2023, 11:43
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden
Deine Elternzeit darfst du erst zum neuen Mutterschutz beenden, um dann das Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeit Vertrag zu beziehen
Alles andere wäre Sozialbetrug, weil ohne Schwangerschaft würdest du ja auch nur Teilzeit arbeiten
von
MamaausM2
am 28.08.2023, 11:55