Lizzy1991
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01.03.25 bis zum 31.12.25. Nun bin ich seit Ende 12/2024 erneut schwanger. Habe dies auch meiner Firma mitgeteilt und befinde mich nun auch seit Mitte Januar 2025 im Beschäftigungsverbot. Im Januar habe ich noch mein reguläres Gehalt bekommen für "30 Tage Arbeit". Für Februar wurde ich nur für 16 Tage bezahlt. Bekomme ich dann ab März nur noch das Gehalt für die Stunden, die ich in der Tz in Elternzeit gearbeitet hätte? Oder dann den Durchschnitt der letzten drei Monate, so wie ich es aus dem Gesetz rauslese? Das ist alles leider sehr verwirrend. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundliche Grüße Lizzy1991
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV erhalten würden. Den Februar also halb und ab März soviel, wie Sie für die TZ bekommen würden. Sie würden ja sonst durch die SchwS besser gestellt also ohne. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du bekommst das was Du auch verdienen würdest. Das mit den 3 Monaten ist nur bei Jobs die nach geleisteten Stunden abgerechnet werden und somit schwanken.
85kathali
Für März wirst du wieder Geld bekommen, aber eben nur das, was du Teilzeit in Elternzeit verdienen würdest. Vergiss nicht die Elternzeit zum Mutterschutz zu beenden, damit du dann im Mutterschutz dein usprüngliches Gehalt bekommst. Alles Gute.
Lizzy1991
Bei meiner ersten Schwangerschaft wurde ich auch vom Durchschnitt der letzten drei Monate bezahlt, nur war ich da halt nicht in Tz in Ez. Ich bin Flugbegleiterin und bekomme ein Grundgehalt mit Flugzulagen, etc. Deswegen verwirrt mich das so.
Lizzy1991
Ok, danke für den Hinweis.
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