Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Guten Tag Frau Bader, es gibt schon mehrere ähnlich Fragen, die von Ihnen beantwortet wurden. In unserem konkreten Fall sind wir uns aber noch etwas unsicher. Meine Frau ist noch bis 6. Januar 2024 in Elternzeit. Seit Mai 2023 arbeitet sie aber bereits wieder beim selben AG in Teilzeit. Der Plan war auch nach der EZ weiter in TZ zu arbeiten. Hierzu gibt es aber noch keinen Vertrag, sondern nach wie vor nur den Ergänzungsvertrag über die "Teilzeit in Elternzeit". Jetzt hatten wir schöne Neuigkeiten und meine Frau ist erneut Schwanger. Jedoch Fragen wir uns nun welche Berechnung für den Mutterschutzlohn korrekt ist. Sie schreiben häufig, dass man den Lohn erhält, den man ohne BV erhalten hätte. Andererseits liest man hier häufig, dass die letzten drei Abrechnungsmonate relevant sind. Dies wäre ja wiederum "nur" der TZ Lohn. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns das hier klarstellen könnten. Vielen Dank und beste Grüße Oliver

von OliverKöln am 06.12.2023, 11:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, plant sie, nach dem Ende der Elternzeit nicht Teilzeit zu beantragen, sondern wieder Vollzeit arbeiten zu gehen in der Hoffnung, dass Ihre Frau ein Beschäftigungsverbot und vollen Lohn erhält. Diese Sache hat einen ganz großen Haken. Der Arbeitgeber ist nämlich gehalten, sie umzusetzen und kein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Sie kann aber tatsächlich keine Vollzeit arbeiten, da sie ja noch das erste Kind betreut. Das weiß der Arbeitgeber. Wenn sie also Vollzeit arbeiten geht und der Arbeitgeber kein Beschäftigungsverbot aus spricht, hat Ihre Frau ein großes Problem. Unabhängig davon zu Ihrer Frage: in ein Beschäftigungsverbot erhält Ihre Frau das, was sie ohne das Beschäftigungsverbot erhalten würde. Wenn Sie also Vollzeit arbeitet kriegt sie auf Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2023



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Hallo, wenn es der Plan war nach der EZ in TZ zu arbeiten, dann wird der Mutterschutzlohn (bzw. der Lohn für ein mögliches BV) auch hierdran berechnet. Die letzten drei Monate als Grundlage werden bei schwankenden Lohn genommen. (Falls deine Frau auf ein BV hofft und in VZ möchte, denkt daran, dass sie die Stunden auch arbeiten kann, wenn es eine Alternative gibt und K1 betreut sein muss.)

von sneram am 06.12.2023, 14:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Wenn es noch keinen Vertrag gibt über die Teilzeit nach der Elternzeit, arbeitet deine Frau bis Elternzeitende Teilzeit und anschließend Vollzeit. Ich weiß nicht, warum du das mit BV in Verbindung bringst. Wenn sie ein BV erhalten sollte, bekommt sie jeweils das, was sie bekommen würde, wenn sie arbeiten würde. Erst Teilzeit, ab Januar Vollzeitgehalt. Aber könnte sie vom zeitlichen Umfang tatsächlich Vollzeit arbeiten, wenn der Arbeitgeber kein BV geben würde? Es gibt ja einen Grund, warum sie weiterhin Teilzeit arbeiten würde nach der Elternzeit Betreuung des Kindes? LG luvi

von luvi am 07.12.2023, 21:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Guten Morgen, Danke für die Rückmeldung. Aktuell arbeite meine Frau in TZ (65%). Vertraglich ist das als "Teilzeit in Elternzeit" geregelt. Sie möchte auch im Anschluss an die EZ weiter in TZ arbeiten. Sonst würde, wie schon richtig vermutet haben, die Betreuung nicht funktionieren. Da die Elternzeit ja am 06.01. aufhört, müsste nach meinem Verständnis der Vertrag von vor der Elternzeit automatisch wieder gelten. Bis dato ist aber vertraglich noch nicht geregelt, wie es ab dem 7.01.24 weitergeht. Es gehen jedoch alle Beteiligten sicherlich davon aus, dass meine Frau weiter in TZ arbeitet. Somit ist die die eigentliche Frage: Was zählt nun? Unser Bauchgefühl sagt, dass der TZ-Lohn weitergezahlt werden müsste, da dies eine gerechte Regelung nach unserem Verständnis wäre. Jedoch sind Recht und Gerechtigkeit ja nicht dasselbe. Viele Grüße

von OliverKöln am 11.12.2023, 10:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Wenn deine Frau nur Teilzeit arbeiten kann, muss sie auch den Vertrag auf Teilzeit ändern. Ansonsten wäre es Betrug

von MamaausM2 am 11.12.2023, 12:49



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwanger in Elternzeit, anschließendes Beschäftigungsverbot. Lohnzahlung?

Hallo, Ich arbeite als Ergotherapeutin in einer Psychiatrie in Bayern. Habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei uns geht man automatisch bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot, dass vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Mein erstes Kind kam am 04.09.2020 auf die Welt. Elternzeit endet am 03.10.2022. Mein erst...


2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ic...


Teilzeit in Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit als Beamtin in NRW. Nun bin ich erneut schwanger. Aufgrund unterschiedlicher gesundheitlicher Gründe habe ich bereits in der ersten SS ein Beschäftigungsverbot erhalten. Falls nun wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen würde, erhalte ich dann weiterhin den Teilzeitlohn von meinem Arbeitgebe...


Beschäftigungsverbot in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich war nach der Geburt meines ersten Kindes etwas über ein Jahr in Elternzeit. Bald ist mein beruflichen Wiedereinstieg ( im Rahmen der Elternzeit erstmal halbtags). Ich würde gerne wissen, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind, sollte ich zeitnah wieder schwanger werden. In meinem Beruf gibt es die Möglichkeit in ein ...


Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan...


Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Hallo! Ich bin nach einem Jahr Elternzeit (seit Oktober 2022) wieder Vollzeit berufstätig. Im August und September 2023 bin ich wieder in Elternzeit. Meine Frage wäre, wenn ich jetzt schwanger wäre und ich bekomme ein Beschäftigungsverbot , wie verhält sich das mit der Elternzeit im August und September? Ist es korrekt, dass ich die Elternzeit vo...


Beschäftigungsverbot Wechsel von Teilzeit in Elternzeit in Vollzeit

Guten Tag, Ich habe folgende Frage und bitte um ihren Rat: Ich habe in der 14 SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Danach habe ich telefonisch und auch schriftlich um das beenden meiner Teilzeit in Elternzeit gebeten um in mein Vollzeitvertrag zurück zu wechseln. (Was mir mündlich auch erst zugesagt wurde) Jetzt habe ich d...


Beschäftigungsverbot Entgelt nach Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell noch bis 31.8.23 in Elternzeit und arbeite seit ein paar Monaten, befristet bis Ende der Elternzeit, auf 10% bei meinem Arbeitgeber. Jetzt bin ich in der 6. SSW und werde mit Sicherheit aus der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot kommen. Hier meine Frage: Wie wird das Entgelt im Beschäftigungsverbot bere...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden

Guten Tag, Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des ...


Gehaltfortzahlung in Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin Ärztin und habe einen Vertrag in einer Klinik bis April habe ich noch Elternzeit (15 Monate nach meiner ersten Schwangerschaft. Bekomme ich mein früheres Gehalt bei einer erneuten Schwangerschaft vor April ( Ende der Elternzeit) und einem Beschäftigungsverbot? Auch wenn ich noch keinen neuen Vertrag über meine Rückkehr in der Klinik...