Honeygirl1608
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 04.05.13 geboren, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2.Jahr Elternzeit beatragt.(endet 03.05.15) Nun wollte ich ab Oktober gerne wieder für 20-25 Std.bei meinem Arbeitgeber arbeiten um etwas geld dazu zu verdienen. Ich arbeite im Einzelhandel habe vorher eine Führungsposition gehabt! Nun meine Frage, wie sind die Regelungen, darf mein Arbeitgeber mir jetzt eine Stelle z.B.Kasse anbieten? Wie ist das mit meinem Gehalt, muss er mich nach meinem vorherigen Stundenlohn bezahlen oder darf er mir einen Anfänger Stundenlohn bis ende meiner Elternzeit bezahlen? Fragen über Fragen, habe schon versucht mich schlau zu machen aber keiner kann mir so richtig Auskunft geben. Wäre schön wenn Sie mir weiterhelfen können, bevor ich meinen neuen Vertrag unterschreibe! Danke im voraus! LG. Steffi
Hallo, nein - es gilt die Arbeitsbeschreibung laut Vertrag! Liebe Grüße NB
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Welche Rechte hat man bei Kita-Ausfall (Personalmangel)? Es geht um den Ausfall ganzer Tage, dazu Kürzung der Betreuungszeit, beides über mehrere Wochen (Ende noch offen). Im Internet lese ich etwas von Notbetreuungen - aber gibt es so etwas wirklich? Über welchen Träger, Anbieter, ...? Finanziell scheint sich nichts zu ändern, oder? Das wür ...
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