Lenchen100187
Sehr geehrte Frau Bader, Folgender Sachverhalt: Wir fliegen in den Sommerferien in die Türkei. Der Erzeuger meiner Tochter (14 Jahre alt )und ich haben das geteilte Sorgerecht. Sie hat seit 4 Jahren kein Kontakt mehr mit ihm. Vor 4 Jahren benötigten wir eine Reisevollmacht von ihm. Da war meine Tochter aber auch noch Einzelkind und mein neuer Mann und ich nicht verheiratet (sprich alle verschiedene Nachnamen). Nun haben mein Mann und ich vor 3 1/2 Jahren geheiratet, vor 3 Jahren noch einen Sohn bekommen und meine Tochter hat den Nachnamen meines Mannes angenommen. Sprich wir verreisen mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern und tragen alle den selben Nachnamen. Benötigen wir nun für den Zoll trotzdem noch eine Reisevollmacht? Besten Dank im voraus
Hallo, also, ich bin noch nie gefragt worden, ob meine Kinder einen anderen Papa haben als den, mit dem sie in den Urlaub geflogen sind und der den gleichen Nachnamen trug. Also:nein. Liebe Grüße NB
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