Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung durch Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung durch Arbeitgeber

Anna198

Liebe Frau Bader, ist eine Unterschrift auf einer Kündigung unter den Worten "Kündigung erhalten" gleichzusetzen mit einer Annahme der Kündigung (im Sinn von Akzeptanz)? Oder bestätige ich damit lediglich, dass mir die Kündigung übergeben wurde und ich kann nun trotzdem dagegen vorgehen? Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, auf der Kündigung ist kein Grund genannt.  Und ganz prinzipiell: hätte ich diese Unterschrift verweigern können/sollen ? Vielen Dank!


Hallo, es gibt keine Annahme, weil es kein zweiseitiger Vertrag ist. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und Sie bestätigen nur, dass Sie die Kündigung erhalten haben. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss weder "angenommen" noch "unterschrieben" werden. Nur den Erhalt der Kündigung kann man bestätigen.


chrissicat

Ob du unterschreibst oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn du dagegen vorgehen möchtest, musst du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Verpasst du die Frist, kannst du nichts mehr machen.


Anna198

Danke für alle Antworten!


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