portalaki
Meine Freundin befürchtet, dass sie nach der Rückkehr aus der Elternzeit gekündigt wird. Es handelt sich um einen kleinen Kindergarten mit weniger als 10 Erzieherinnen. Sie hat einen unbefristeten Vertrag. 2 andere Kolleginnen haben befristete (Mutterschutz-/Elternzeitvertretung) Verträge. Kann sie nach der Rückkehr mit der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden? Danke!
Hallo, wenn es nicht mehr als 10 Arbeitnehmer sind, gilt das KSchG nicht un der Ag kann mit den Fristen des § 622 BGB oder vertraglichen Fristen kündigen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, klar kann sie gekündigt werden, warum denn nicht? Die Verträge der anderen Angestellten spielen da erstmal keine Rolle (wobei befristete Verträge ja ein festgelegtes Ende haben). Vielleicht sollte sie das Gespräch suchen? Viele Grüße
Berlin!
Ja, kann sie. Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, gilt nur eingeschränkter Kündigungsschutz. Eine Sozialauswahl etc. muss daher nicht getroffen werden. Gehört der KiGa evt. zu einem Verbund oder sowas?
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