luminitza
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch in Elternzeit. Bei meiner Arbeitsstelle wechselt allerdings der Träger. Der neue Träger stellt andere Anforderungen an seine Mitarbeiter als der alte. So verlangt er, dass ich eine Weiterbildung machen soll, die zeit- und kostenintensiv ist und derzeit nur in weit entfernten Bundesländern möglich ist. Hier die erste Frage: Kann er eine mehrfache Mutter von Kleinkindern dazu verpflichten, regelmäßig in ein anderes Bundesland zu fahren, dort die Weiterbildung zu machen und übernachten zu müssen? Muss er dafür generell die Kosten tragen oder muss ich das? Gleichzeitig sieht es so aus...ich habe derzeit noch einen unbefristeten, alten Vertrag der vorm Trägerwechsel mit mir abgeschlossen wurde. Der Arbeitgeber meint nun, dieser Vertrag müsse wegen der neuen Bedingungen gegen einen neuen Vertrag ausgetauscht werden. Hier sieht er aber eine Befristung vor. Außerdem will er in diesen mit hinein schreiben, dass ich die Weiterbildung zu einem bestimmten Zeitpunkt absolviert haben muss. Ist so etwas rechtens? Und wenn ich darauf beharre, dass ich den alten Vertrag behalten will und die Weiterbildung nicht machen werde, kann er mir dann einfach kündigen? Oder muss es einen anderen driftigen Grund geben? Kann eine mehrfache Mutter einfach so raus gekündigt werden? Vielleicht können Sie mir ja zumindest bei einem Teil der Fragen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank, Luminita
Hallo, entscheidend ist weiterhin Ihr alter Vertrag, wenn es eine Betriebsübernahme ist. Stimmen Sie bloß keinem neuen zu, das bringt Ihnen nur Nachteile. Bezüglich der Weiterbildung kommt es auch auf Ihren alten Vertrag. wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Weiterbildungen vor beschreibt und dies aufgrund des Vertrages auch darf, sollte er die Kosten tragen. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit