luminitza
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch in Elternzeit. Bei meiner Arbeitsstelle wechselt allerdings der Träger. Der neue Träger stellt andere Anforderungen an seine Mitarbeiter als der alte. So verlangt er, dass ich eine Weiterbildung machen soll, die zeit- und kostenintensiv ist und derzeit nur in weit entfernten Bundesländern möglich ist. Hier die erste Frage: Kann er eine mehrfache Mutter von Kleinkindern dazu verpflichten, regelmäßig in ein anderes Bundesland zu fahren, dort die Weiterbildung zu machen und übernachten zu müssen? Muss er dafür generell die Kosten tragen oder muss ich das? Gleichzeitig sieht es so aus...ich habe derzeit noch einen unbefristeten, alten Vertrag der vorm Trägerwechsel mit mir abgeschlossen wurde. Der Arbeitgeber meint nun, dieser Vertrag müsse wegen der neuen Bedingungen gegen einen neuen Vertrag ausgetauscht werden. Hier sieht er aber eine Befristung vor. Außerdem will er in diesen mit hinein schreiben, dass ich die Weiterbildung zu einem bestimmten Zeitpunkt absolviert haben muss. Ist so etwas rechtens? Und wenn ich darauf beharre, dass ich den alten Vertrag behalten will und die Weiterbildung nicht machen werde, kann er mir dann einfach kündigen? Oder muss es einen anderen driftigen Grund geben? Kann eine mehrfache Mutter einfach so raus gekündigt werden? Vielleicht können Sie mir ja zumindest bei einem Teil der Fragen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank, Luminita
Hallo, entscheidend ist weiterhin Ihr alter Vertrag, wenn es eine Betriebsübernahme ist. Stimmen Sie bloß keinem neuen zu, das bringt Ihnen nur Nachteile. Bezüglich der Weiterbildung kommt es auch auf Ihren alten Vertrag. wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Weiterbildungen vor beschreibt und dies aufgrund des Vertrages auch darf, sollte er die Kosten tragen. Liebe Grüße, NB
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