Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann Kündigung durch Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann Kündigung durch Arbeitgeber

Mahale

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Sehr geehrte Frau Bader, Im September 19 werde ich mein 2. Kind zur Welt bringen. Ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit nur 4 Angestellten. Gern würde ich erstmal 3 Jahre Elternzeit beantragen, mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen lassen und dann ggf. im 3. Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Da mein Arbeitgeber schon mitgeteilt hat das er eine Rückkehr nach schon 4 Monate wünscht ist meine Frage folgende: Kann mein Arbeitgeber mich während der von mir gewählten Elternzeit kündigen oder nur zum Ablauf der 3 Jahre? Und wie verhält sich das mit der beitragsfreien Krankenversicherung? Nur während Elterngeldbezug? Oder die gesamte Elternzeit? Vielen herzlichen Dank im Voraus Mahale


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er kann nur aus wichtigem Grund kündigen 2. Sie sind in der EZ beitragsfrei KK-versichert 3. Sie haben keinen Anspruch auf TZ Liebe Grüße NB


Felica

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Kündigen kann er dich frühestens am ersten Arbeitstag nach deiner EZ. Und auch nicht auf das ez-ende, sondern er kann dir dann erst die Kündigung geben mit der vertraglichen Kündigungsfrist. Über die Länge der EZ entscheidest alleine du, der AG kann da gar nichts mit entscheiden. Solange du in EZ bist, bist du auch krankenversichert.


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