Mitglied inaktiv
HAllo Frau Bader, Ich gehe von 16.02.2002 – 29.09.2002 in den Erziehungsurlaub, dass ist der letzte Abschnitt von Erz-Urlaub, bis meiner Tochter 3 Jahre wird. Nun kommt das 2. Kind und meine Frau würde ab Mitte März 2002 dann in den Mutterschutz gehen. 1. Wie sieht es mit dem Zuschuss zum Mutterschutz aus. Bekommt meine Frau den, obwohl Sie nur in der Zeit vom Februar 2002 bis ca. Mitte März arbeitet?? 2. Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass ich den Anspruch auf Erziehungsurlaub fallen lasse, da es sich ohne Gehalt nicht sooo gut leben lässt. Kann ich mich auf § 16 Abs.3 des „alten“ Bundeser-ziehungsgeldgesetz beziehen ? 3. Wie ist es mit dem Kündigungsschutz während der Elternzeit für das zweite Kind. Meine Frau würde gerne komplett zuhause bleiben und ich würde von der Max-30-Std-Regelung gebrauch machen wollen. Habe ich durch die Anmeldung der Elternzeit dann auch den „besseren“ Kündi-gungsschutz durch die Elternzeit?
Lieber Thorsten, 1. Ja 2. Habe das alte Gesetz gerade nicht vorliegen. Wollen Sie den EU früher beenden? Nur mit Zustimmung des AG oder in Härtefällen. 3.DEr sich im EU befindliche Ehegatte hat den KüSchutz Gruß, NB
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