Pusteblume2203
Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Habe aber bei meinem AG seit Juni17 einen GfB Vertrag der mit Ende Elternzeit am 22.03endet. Ab 23.3 greift mein VZ Vertrag wieder. Jetzt bin ich schwanger und erhalte ein BV. Frage: Welche Lohnfortzahlung steht mir zu? gar nix weil EZ? GfB Gehalt und ab 23.3 VZ Gehalt??? MfG Pusteblume2203
Hallo, immer das, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Woher weißt du denn, dass du ein BV bekommst, und von wem bekommst du das? 2. Wenn du wirklich eines bekommst dann bekommst du während der Elternzeit das geringfügige Gehalt, und nach Ablauf der Elternzeit das Vollzeitgehalt, vorausgesetzt du kannst für die entsprechenden Zeiten wirklich auch eine Kinderbetreuung nachweisen. Du musst aber auch damit rechnen, dass du statt eines BV eine zumutbare Ersatztätigkeit zugewiesen bekommst.
Pusteblume2203
hatte schon ein BV in der ersten Schwangerschaft. Diese hier war nun so nicht geplant
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