AlisaKristin
Guten Tag Frau Bader, ab Dezember starte ich wieder mit arbeiten. In meinem Vertrag wird die Lohnfortzahlung bei kranken Kindern allerdings ausgeschlossen. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesem Fall die Krankenkasse übernimmt. Allerdings nur 90% und mit Bescheinigung. Wäre das bei der Lohnfortzahlung auch der Fall? Ist dieser Ausschluss ein erheblicher Nachteil? Vielen Dank vorab.
Hallo, da geht es um § 616 BGB. Der wird meistens ausgeschlossen, Sie haben ja die Möglichkeit, es über Kinderkrankentage zu regeln. Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist das normale Prozedere in fast allen Arbeitsverträgen, der § 616 BGB wird pauschal ausgeschlossen. Das ist rechtlich auch erlaubt und man hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Dass du dadurch etwas weniger Geld hast, muss man dann einfach hinnehmen. Ein Recht auf Lohnfortzahlung im Fall Kindkrank hast du durch den Ausschluss des § 616 BGB eben nicht mehr.
Neverland
Du hast nicht wirklich Verluste, wegen Versteuerung, Sozialabgaben usw. Normales Vorgehen fast aller AG ausserhalb vom öffentlichem Dienst.
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