Julia_Ki
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ging bis zum 5.8.2023 ichbin bis zum 15.09.2023 krankgeschrieben und habe meine Kündigung auf ärztlichen Rat zum 15.9.2023 abgegeben, hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom 05.08 bis zum 15.09 ? Da mein Arbeitgeber bisher nichts gezahlt hat und sich auch nicht meldet. Liebe Grüße
Hallo, wenn Sie die Krankmeldung spätestens am ersten Tag nach der Ez abgegeben haben, ja. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Kurz und knapp Ja... Notfalls würde ich das per Anwalt klären
Julia_Ki
Meine Krankmeldung beginnt ab dem 07.08, weil es ein Wochenende war. Und ich erst am Montag den 07.08 zum Arzt gehen konnte. Also hat sich das mit der Lohnfortzahlung erledigt ?
MamaausM2
Du hast Anspruch auf Lohn bzw Lohnfortzahlung ab 6.08.
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