Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt. Nun zu meiner Frage: Vor der Erkrankung habe ich monatlich ca. 500 Euro steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit erhalten, da ich in der Pflege gearbeitet habe. Mir war bisher bekannt, dass sich die Lohnberechnung im BV nach den letzten 3 Beschäftigungsmonaten vor der Schwangerschaft berechnet. Demzufolge der Bruttolohn + Zuschläge. Lediglich die steuerfreien Bezüge werden im BV versteuert. Da ich nun vorher erkrankt war und Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse nach 6 Wochen erhalten habe, wird nun mein BV Lohn mit dem erhaltenen Krankengeld, wo keine Zuschläge berechnet wurden, als Berechnungsgrundlage angewendet. Auf Anfrage beim Arbeitgeber wurde mir mitgeteilt, dass die letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft als Grundlage für Nacht- und Sonntagszuschläge zählen und nicht die 3 Beschäftigungsmonate vor der Erkrankung. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich darüber aufklären könnten. Liebe Grüße aus Sachsen
von MaBo am 19.10.2023, 17:16