Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohnfortzahlung das Gehalt der Teilzeit Stelle oder des Minijobs?   Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen  A. P.