Guten Tag,
aufgrund drei Operationen war ich ab 20.03 in der Lohnfortzahlung. Seit dem 04.06 bin ich wieder im Dienst.
Nun bin ich schwanger.
Ich arbeite in einem Kinderheim mit Schichtzulagen, d.h. jeden Monat ein anderes Gehalt.
Sobald ich die Schwangerschaft bekannt gebe muss ich direkt ins Beschäftigungsverbot.
Nun meine eigentliche Frage: wenn ich am 19.07 ins Beschäftigungsverbot gehe, welche Monate werden dann zur Berechnung für die Zeit während dem Beschäftigungsverbot genommen?
Der letzte Monat den ich ohne Lohnfortzahlung komplett gearbeitet hatte war der Februar, im Juni habe ich ja erst wieder ab 04.06 gearbeitet und somit weniger Gehalt auf der Abrechnung wie üblich..
Vielen Dank & Liebe Grüße
von
N_i_N_A_
am 13.07.2022, 19:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Lohnfortzahlung
Hallo,
Sie meinen wahrscheinlich, dass Sie Krankengeld bekommen haben?
Dann werden diese Monate außen vor gelassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2022
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Lohnfortzahlung
In der Lohnfortzahlung bekommst du doch auch dein reguläres Gehalt, also werden wohl ganz normal die letzten 3 Monate herangezogen.
von
KielSprotte
am 13.07.2022, 21:48
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Lohnfortzahlung
Oh entschuldigen Sie, ich meinte ich bin seit März aus der Lohnfortzahlung draußen und habe Krankengeld erhalten.
Welche Monate werden zur Berechnung genommen, wenn ich am 19.07 ins Beschäftigungsverbot geschickt werde ?
März war anteilig Krankengeld
April Krankengeld
Mai Krankengeld
Juni bis 03. Krankengeld.
Liebe Grüße
von
N_i_N_A_
am 14.07.2022, 19:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Lohnfortzahlung
Der Durchschnitt aus dez 21 Jan und Febr 22. Beachte die Zulagen werden berücksichtigt aber versteuert. Ist aber gut für das Elterngeld weil ansonsten steuerfreie Zulagen nicht berücksichtigt werden und so ja drinnen sind
Mitglied inaktiv - 14.07.2022, 19:55