Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader! Am 01.12.2019, wurde mein erstes Kind geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit, also bis 30.11.2022, eingereicht. Nun habe ich, gemeinsam mit meinem Partner, ein Haus gekauft und die finanzielle Lage hat sich dadurch verschlechtert. Daher habe ich meine Elternzeit verkürzt, mit der Begründung, dass ich aus finanziellen Gründen wieder früher einsteigen möchte. Ich habe die Elternzeit zum 01.04.2022 verkürzt. Mein Arbeitgeber hat zugestimmt. Vor der ersten Schwangerschaft, hatte ich eine 75% Stelle und möchte, nach verkürzen der Elternzeit, diese Stelle ohne Veränderung, genau so wieder antreten. Der Antrag auf Verkürzung wurde am 10.12.2021 gestellt und genehmigt. Nun bin ich ungeplant, wieder schwanger geworden. Habe es am 05.03.2022 erfahren, also vor wenigen Tagen... Mein Frauenarzt hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot mit hoher Wahrscheinlichkeit vorausgesagt... weshalb ich meine Arbeit, ab 01.04.2022, nicht wieder aufnehmen kann. Jetzt haben wir natürlich finanzielle Ängste und wissen nicht wie es weitergeht, wenn ich nicht arbeiten darf durch das BV und wir somit durch mich kein zusätzliches Einkommen haben. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich das Recht auf Lohnfortzahlung in Höhe meines ursprünglichen Gehalts habe, während der gesamten Schwangerschaft und nicht erst ab Beginn der Mutterschutzfrist? Weil ich hatte während meiner ersten Schwangerschaft auch ein BV und habe während der ganzen Schwangerschaft, weiterhin mein Gehalt bekommen. Jetzt habe ich natürlich die Hoffnung, dass es jetzt auch wieder so ist.... Habe aber gelesen, dass es allgemein rechtlich ja nicht erlaubt ist, die Elternzeit zu verkürzen, wenn man bereits schwanger ist, um eine Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbotes zu bezwecken. Dort gilt ja, dass die Elternzeit dann nur bis zur Mutterschutzfrist verkürzt werden darf. Das andere wäre rechtswidrig. Aber das ist in meinem Fall ja nicht so.. Ich hatte ja bereits im Dezember, also 4 Monate im Voraus, meine Elternzeit aus finanziellen Gründen verkürzt und wollte ja wegen dem Haus unbedingt wieder arbeiten.. aber bin nun ungeplant erneut schwanger :( Das ist ja dann nicht rechtswidrig, oder? Habe jetzt Bedenken und bin unsicher wie es weitergeht.. Hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße!

von Emmymaus3 am 08.03.2022, 07:14



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie haben die EZ ja lange vor Eintritt der Schwangerschaft beendet. Nein, da wird es kein Problem geben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2022



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot

Da du definitiv noch nicht schwanger warst, als du die Elternzeit beendet hast, kann dir keiner einen Strick daraus drehen. Hat das individuelle Beschäftigungsverbot medizinische Gründe oder geht es um die Gefahr deines Arbeitsplatzes? Sollte es sich nämlich pauschal auf deine Arbeitsstelle beziehen, könnte es der Arbeitgeber anzweifeln, da BVs bezüglich der Arbeitsstelle vom Arbeitgeber ausgestellt werden müssen und nicht durch die Frauenärztin. Gerade in so einer (plötzlichen) Situation könnte der Arbeitgeber, wenn er sauer auf dich ist, damit aktiv werden. Zudem könnte der Arbeitgeber dir dann eine ungefährliche Ersatztätigkeit zuweisen, die du antreten musst, da deine Elternzeit ja offiziell beendet wurde.

von Dojii am 08.03.2022, 08:17



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Habe diese Bedenken, dass sie mir das unterstellen wollen, dass es geplant gewesen wäre und ich die Elternzeit extra verkürzt hätte. Wobei das ja absolut keinen Sinn macht, gerade wenn man ein Haus gekauft hat, welches man finanziell stemmen muss.. Also gilt das verkürzen meiner Elternzeit rechtlich dann quasi genauso, wie wenn meine Elternzeit regulär, z.B nach 2 Jahren auslaufen würde? Heißt also rechtlich gleichgestellt sozusagen? Somit würde ich dann für diesen Monat (März) kein Geld erhalten, da ich mich ja noch den letzten Monat in meiner verkürzten Elternzeit befinde? Und ab April würde das BV ja greifen und ich erhalte dann mein ursprüngliches Gehalt bis 8 Wochen nach der Geburt? Weil nach der Elternzeit geht man ja wieder in das Arbeitsverhältnis über, welches man vor der Schwangerschaft hatte? Es handelt sich um ein BV aus medizinischen Gründen, danke für den Hinweis! Bin so dankbar für Ihre Informationen! Liebe Grüße

von Emmymaus3 am 08.03.2022, 22:40



Antwort auf: Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot

Genau so ist es... März kein Lohn und dann ab April laut Vertrag trotz bv

Mitglied inaktiv - 09.03.2022, 15:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot mit Sockelvertrag aber Mehrarbeit

Sehr geehrtes Team, hiermit bitte ich um Hilfe. Zunächst zu meiner Situation. Ich bin arbeite als Erzieherin und bin seit dem 01.September bei einem neuen Arbeitgeber angestellt. Mein Grundvertrag beläuft sich auf 30h mit einem Nettogehalt von 1722€. Im September habe ich jedoch 36h gearbeitet was ein Nettogehalt von 2022€ entspricht. Auc...


Frage zur Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe Anfang April dieses Jahres angefangen in einer KiTa, welche zur katholischen Kirche gehört, auf der Basis der Übungsleiterpauschale als pädagogische Fachkraft/Aushilfskraft zu arbeiten. Aufgrund von Corona wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ein Beschäftigungsverbot für Schwangere besteht und ich nicht arbeiten dürfe. ...


de kurz vor Beschäftigungsverbot, Lohnfortzahlung wonach?

Ich bin noch bis zum 31.7 im Ausbildungsverhältnis. Ab 01.08 habe ich einen unbefristeten Vertrag mit natürlich auch höherem Gehalt. Was passiert wenn ich dann im August oder September ein Beschäftigungsverbot bekomme? Wird die Lohnfortzahlung nach neuem Vertrag geleistet oder bekomme ich dann weiter bis zum Mutterschutz "nur" mein Ausbildungsgehal...


Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo Fr. Bader, vielleicht kennen Sie sich ja aus und können mir meine Frage beantworten. Es geht um meine Lohnfortzahlung im BV. Ich bin aktuell noch bis zum 29.6 in Elternzeit, müsste dann ab 30.6 wieder anfangen. Jetzt bin ich höchstwahrscheinlich mit unseren 2. Wunder schwanger. Mein Frauenarzttermin ist aber erst am 5.7. Ich weiss das ich ein...


Beschäftigungsverbot nach Lohnfortzahlung

Guten Tag, aufgrund drei Operationen war ich ab 20.03 in der Lohnfortzahlung. Seit dem 04.06 bin ich wieder im Dienst. Nun bin ich schwanger. Ich arbeite in einem Kinderheim mit Schichtzulagen, d.h. jeden Monat ein anderes Gehalt. Sobald ich die Schwangerschaft bekannt gebe muss ich direkt ins Beschäftigungsverbot. Nun meine eigentl...


Höhe der Lohnfortzahlung bei individuellem Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin gerade wirklich verzweifelt und unsicher… Seit 2017 arbeite ich neben meinem Hauptjob im Minijob auf Stundenbasis. Da ich immer die 450€ erreicht hatte war bei meiner 1. Schwangerschaft die Lohnfortzahlung mit 450€ klar geregelt. Ich hatte bei Kind 1 zunächst 36 Monate Elternzeit ab Geburt 08/2020 angegeben, diese dann aber nach 13 M...


Lohnfortzahlung Heimarbeit Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich arbeite nebenberuflich in Heimarbeit in der ich Einzelteile klebe. Im Falle eines Beschäftigungsverbot, erhalte ich dann auch eine Lohnfortzahlung oder da ich in Heimarbeit bin nicht? Danke im voraus


Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach Krankheit

Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus...


Lohnfortzahlung individuelles Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...