MamaJessi
Hallo, ich bin gerade wirklich verzweifelt und unsicher… Seit 2017 arbeite ich neben meinem Hauptjob im Minijob auf Stundenbasis. Da ich immer die 450€ erreicht hatte war bei meiner 1. Schwangerschaft die Lohnfortzahlung mit 450€ klar geregelt. Ich hatte bei Kind 1 zunächst 36 Monate Elternzeit ab Geburt 08/2020 angegeben, diese dann aber nach 13 Monaten beendet und war im Hauptjob wieder arbeiten. Diese Info hatte zunächst nur der Hauptarbeitgeber. Nun habe ich zum 01.08.2022 wieder mein altes, unbefristetes Verhältnis aufgenommen und im August die 450€ erreicht. Beim Wiedereinstieg im Nebenjob hatte ich den Minijob-Arbeitgeber über die verkürzte Elternzeit informiert. Seit Mitte August liegt die zweite Schwangerschaft vor und ich werde nach Rücksprache mit dem Arzt noch weiterhin arbeiten bis mir das individuelle Beschäftigungsverbot erteilt wird. Nun habe ich gelesen dass bei der Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung die letzen 13 Wochen *vor* der Schwangerschaft berücksichtigt werden, in denen war ich aber ja noch nicht komplett aktiv sondern erst seit 01.08.22. Wie wird jetzt in diesem Fall berechnet? Kann ich, sofern ich drei Monate durcharbeite und je meine 450€ erreiche mich auch auf diese 3 Monate zur Bemessung der Lohnfortzahlung beziehen oder muss ich nun befürchten keinen bzw. minimalen Lohn zu erhalten da fast die kompletten 13 Wochen vor der Schwangerschaft kein Verdienst stattfand? Ich danke Ihnen vielmals für eine Rückmeldung!
Hallo, in einem Beschäftigungsverbot bekommt man den Lohn, die man ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ein BV kann man sich nicht aussuchen. Entweder ist jetzt eine Gefahr oder du arbeitest halt. Zu deiner Frage: im BV bekommt man immer den vereinbarten Lohn
misses-cat
Du kannst so lange arbeiten wie du willst es gelten, bei unregelmäßigen Einkünften, immer die 13 Wochen VOR Feststellung der Schwangerschaft
Bone
Da dauerhafte Änderungen berücksichtigt werden müssen bei der Berechnung, ist es egal ob du auf die 13 Wochen kommst. Die würden auch nur eine Rolle spielen, wenn du jeden Monat anders bezahlt werden würdest. Bekommst du ein BV, dann bekommst du weiterhin das, was du ohne das BV bekommen würdest.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrtes Team, hiermit bitte ich um Hilfe. Zunächst zu meiner Situation. Ich bin arbeite als Erzieherin und bin seit dem 01.September bei einem neuen Arbeitgeber angestellt. Mein Grundvertrag beläuft sich auf 30h mit einem Nettogehalt von 1722€. Im September habe ich jedoch 36h gearbeitet was ein Nettogehalt von 2022€ entspricht. Auc ...
Hallo Frau Bader, ich habe Anfang April dieses Jahres angefangen in einer KiTa, welche zur katholischen Kirche gehört, auf der Basis der Übungsleiterpauschale als pädagogische Fachkraft/Aushilfskraft zu arbeiten. Aufgrund von Corona wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ein Beschäftigungsverbot für Schwangere besteht und ich nicht arbeiten dürfe. ...
Hallo Frau Bader! Am 01.12.2019, wurde mein erstes Kind geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit, also bis 30.11.2022, eingereicht. Nun habe ich, gemeinsam mit meinem Partner, ein Haus gekauft und die finanzielle Lage hat sich dadurch verschlechtert. Daher habe ich meine Elternzeit verkürzt, mit der Begründung, dass ich aus finanziellen Gründen ...
Ich bin noch bis zum 31.7 im Ausbildungsverhältnis. Ab 01.08 habe ich einen unbefristeten Vertrag mit natürlich auch höherem Gehalt. Was passiert wenn ich dann im August oder September ein Beschäftigungsverbot bekomme? Wird die Lohnfortzahlung nach neuem Vertrag geleistet oder bekomme ich dann weiter bis zum Mutterschutz "nur" mein Ausbildungsgehal ...
Hallo Fr. Bader, vielleicht kennen Sie sich ja aus und können mir meine Frage beantworten. Es geht um meine Lohnfortzahlung im BV. Ich bin aktuell noch bis zum 29.6 in Elternzeit, müsste dann ab 30.6 wieder anfangen. Jetzt bin ich höchstwahrscheinlich mit unseren 2. Wunder schwanger. Mein Frauenarzttermin ist aber erst am 5.7. Ich weiss das ich ein ...
Guten Tag, aufgrund drei Operationen war ich ab 20.03 in der Lohnfortzahlung. Seit dem 04.06 bin ich wieder im Dienst. Nun bin ich schwanger. Ich arbeite in einem Kinderheim mit Schichtzulagen, d.h. jeden Monat ein anderes Gehalt. Sobald ich die Schwangerschaft bekannt gebe muss ich direkt ins Beschäftigungsverbot. Nun meine eigentl ...
Hallo, Ich arbeite nebenberuflich in Heimarbeit in der ich Einzelteile klebe. Im Falle eines Beschäftigungsverbot, erhalte ich dann auch eine Lohnfortzahlung oder da ich in Heimarbeit bin nicht? Danke im voraus
Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn
- Mutterschutzgeld arbeitgeber
- Kindergarten
- Schwangerschaft verschiedene Arbeitgeber mitteilen
- Elterngeld nach ALG1 und Krankengeld
- Rückgabe Smartphone in der Schule
- Betriebsstilllegung Antrag Elternzeit
- Firma Insolvent / 31 SSW
- Personalnotstand kita
- Sorgerechtsverfügung - Großeltern im Ausland