Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo Fr. Bader, vielleicht kennen Sie sich ja aus und können mir meine Frage beantworten. Es geht um meine Lohnfortzahlung im BV. Ich bin aktuell noch bis zum 29.6 in Elternzeit, müsste dann ab 30.6 wieder anfangen. Jetzt bin ich höchstwahrscheinlich mit unseren 2. Wunder schwanger. Mein Frauenarzttermin ist aber erst am 5.7. Ich weiss das ich einen BV bekommen würde, wenn ich die Schwangerschaft bekannt gebe. Nun ist der Termin so spät, also erst nach der Elternzeit. Kann es sein das ich dann im BV nicht mehr so viel Geld bekomme weil ich ja nur "5" Tage gearbeitet habe? Oder bekomme ich ganz normal mein Gehalt weiter? Sollte ich die Schwangerschaft mein AG vielleicht jetzt noch in der Elternzeit mündlich aussprechen?

von Burcu_10 am 25.06.2022, 20:37



Antwort auf: Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo, für das BV ist primär der AG zuständig, die FA nur, wenn es um ein Bv aus med. Gründen geht. Ansonsten bekommt man in einem BV den LOhn, den man ohne BV erhält. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2022



Antwort auf: Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

In bv bekommt man das was man ohne erhält, aber: der AG muss erneut prüfen, ob er ersatztätigkeiten hat und du kannst nur so arbeiten, wie dein Kind betreut istvund du ohne bv arbeiten könntest. Sollte der Grund fürs bv wegfallen musst du sofort wie vereinbart antreten können

von mellomania am 25.06.2022, 22:28



Antwort auf: Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Ruf doch mal bei dein FA an und erklär ihn. Wenn du aus medizinische Grunde BV bekommst, dann bekommst gleiche Lohn woe dass du arbeiten gehst. Ich war in BV mit meine Tochter. Habe dann glrich nach Elternzeit wieder BV bekommen wegen Risikoschwangerschaft und bekommen jetzt mein Lohn wie dass ich arbeiten gehe. Bei mir war auch so mit Termine und wenn ich angerufen habe, FA hat mir gesagt er schreibt mich krank weil er kein Termin frei hat. Und wenn ich war Krankmeldung holen, hat Zeit gehabt, und mich untersucht und gleich BV gegeben. Dann habe ich gleich arbeitgeber angerufen und erklärt dass ich wieder schwanger bin und das wars.

von ACS11SS26 am 27.06.2022, 13:45



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