Guten Morgen Frau Bader
ich bin aktuell Schwanger und befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, in einem 450 Euro Job. Meine Arbeitgeberin zahlt mir wegen eines Beschäftigungsverbot was ich aufgrund der Arbeitszeiten von ihr erhalten habe, eine Lohnfortzahlung in Höhe des Durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Monate. Diesen bekommt sie von der Krankenkasse wieder. Wie lange wird ihr und mir das Geld gezahlt? Wird es auch gezahlt, sobald die Mutterschutzzeit (6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher) beginnt gezahlt ? Wird es auch ihr von der Krankenkasse erstattet wenn sie mir das Geld in der Mutterschutzzeit zahlt ?
Als Zusatzinfo, ich bin über meinen Mann Familienverisichert.
von
marmelade_und_honig
am 11.02.2024, 08:37
Antwort auf:
Mutterschutz, Lohnfortzahlung
Hallo,
Sind Sie geringfügig beschäftigt und selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (zum Beispiel als Studentin oder freiwillig Versicherte) und wird Ihnen während der Schutzfristen kein Entgelt gezahlt, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe von täglich bis zu 13 Euro von Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie geringfügig beschäftigt und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel wenn Sie als Ehefrau, Lebenspartnerin oder als Kind familienversichert sind), erhalten Sie das Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung und gegebenenfalls einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Ihrem Arbeitgeber.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2024