Leo1234!
Hallo Frau Bader, ich stecke in einer etwas komplizierten Situation und bräuchte ihren Rat. Aktuell arbeite ich noch selbstständig als Kindertagespflegeperson (KTPP) und bin aber ab 01.01.2025 wieder in einem Angestellten Verhältnis, auch als KTPP. Jetzt haben wir herausgefunden das ich schwanger bin und damit kommen mehrere Sorgen und Fragen - 1. steht in meinem Arbeitsvertrag, dass mein Lohn entsprechend gekürzt werden darf, wenn meine Betreuungsplätze nicht voll vergeben sind - da ich mit Kindern unter 3 Jahren arbeite gehe ich von einem direkten BV vom Arbeitgeber aus, könnte mir dann in diesem Fall der Lohn gekürzt werden weil ich ja gar keine Kinder betreuen kann? 2. habe ich durch meine Selbständigkeit eine BU Versicherung gemacht, die auch im Fall einer Schwangerschaft zahlt, wenn man mehr als 6 Monate krankgeschrieben ist - könnte ich mich im Betrieblichen BV krankschreiben lassen um die Leistungen der BU zu bekommen oder ist das nicht möglich? Ich danke Ihnen schon vielmals im Voraus!
Hallo, entweder Sie sind krank oder in einem BV, beides schließt sich aus. Ob Sie ein BV bekommen, wissen Sie noch nicht. Krank scheinen Sie nicht zu sein. Liebe Grüße NB
Dojii
Entweder du bist krank oder hast ein Beschäftigungsverbot - beides gleichzeitig ist gesetzlich nicht möglich: Eine AU wiegt immer mehr als ein BV, solltest du also während eines BVs krank geschrieben werden, wird damit das BV sofort außer Kraft gesetzt und nach 6 Wochen Lohnfortzahlung fällst du ganz normal ins Krankengeld. Btw sich gezielt "krankschreiben zu lassen" nennt man Betrug.
WonderWoman
irgendwie klingt das so als würdest du lohnfortzahlung und krankengeld parallel beziehen wollen. das wäre aber nicht nur nicht möglich sondern auch ziemlich dreist. vor der lohnfortzahlung kommt eine prüfung ob du nicht doch eingesetzt werden kannst. eine u3-betreuung bringt kein automatisches bv. je nach immunstatus werden evtl. nur teile der arbeit ausgeschlossen (z.b. wickeln). außerdem muss ein einsatz an anderer stelle (ü3, büro) geprüft werden. dann steht dir natürlich lohnfortzahlung zu, wenn du im bv bist. wenn du hingegen krank bist (dazu solltest du krank sein und nicht eine krankschreibung erschleichen - bu-versicherungen sind da meistens pingelig) gibt es keine lohnfortzahlung sondern krankengeld (von der kk da du den job erst frisch angefangen hast) bzw. nach 6 monaten (wirklich? bis dahin bist du ja schon im mutterschutz) eben die leistungen der bu-versicherung.
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