AnnaAncker
Hallo Frau Bader, ich arbeite als Beamtin aktuell Teilzeit in Elternzeit. Diese werde ich zum 24.1. beenden, sodass ich vor Beginn des Mutterschutzes noch meinen Resturlaub in Vollzeit nehmen kann. Die Verfügung zur Beendigung der Elternzeit liegt mir bereits vor. Nun gibt es leider die medizinische Indikation für ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Bleibt der Wechsel von TZ in VZ im Januar davon unberührt oder muss ich in Vollzeit gearbeitet haben, um meine vollen Bezüge zu erhalten? Viele Grüße Anna
Hallo, der bestehende Plan ändert sich nicht. Liebe Grüße NB
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